Hund im Flugzeug: Er soll Entschädigung erhalten!

Tiere an Bord eines Flugzeuges sind gar nicht mal so selten. Aber dass ein Hund jetzt Entschädigung erhalten soll, veranlasst eine Fluggesellschaft nun, nach Lösungen zu suchen.

Hund im Flugzeug: Jetzt soll das Tier Entschädigung erhalten!
© Joel Hawkins@Getty Images
Hund im Flugzeug: Jetzt soll das Tier Entschädigung erhalten!

Eine Gesetzeslücke macht es möglich: Die EU schützt mit ihrem Gesetz Fluggäste und sichert ihnen laut EU-Fluggastverordnung 261 eine Entschädigungssumme. Für Kurzstreckenflüge beträgt dies eine einheitliche Summe von 250 Euro.

Kurzstreckenflug fällt aus

Als zwei Italiener einen Flug mit ihrem Hund Jack buchen, passiert das Ärgerliche: Der Flug am 14. Januar von Palermon zur Insel Lampedusa fällt aus. Grund dafür ist ein technisches Problem.

Die dänische Fluglinie Danish Air Transport (DAT) hat den Flug angeboten - jetzt macht das italienische Pärchen von seinem Recht Gebrauch und fordert Entschädigungsgeld. Doch zum Ärger der Airline beantragen sie die Summe von 250 Euro auch für ihren Vierbeiner, dessen Hunde-Ticket lediglich 27 Euro gekostet hat.

Jede Fluggesellschaft hat seine eigenen Bedingungen, was das Reisen mit Haustieren angeht. Bei der DAT ist es erlaubt, mit einem validen Ticket das Tier mit an Bord zu nehmen, doch muss dieses in einem Transporter reisen und darf maximal acht Kilogramm wiegen. Manche Hunderassen sollte man aber aus gesundheitlichen Gründen keinem Flug aussetzen. Andere sind so dreist und fliegen sogar mit Pony...

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In einem weichen Transporter dürfen Haustiere bei manchen Fluglinien mitfliegen. Jodi Jacobson@Getty Images

Entschädigung für den Hund

Doch eine Entschädigungsforderung sei ihnen noch nie untergekommen, so DAT-Chef Jesper Rungholm: "Das ist so verrückt, wie es sich anhört. Aber die Geschichte ist wahr."

Während das Paar die Entschädigung bereits erhalten hat, warten sie noch auf die für ihren Hund Jack. Die Airline prüft gerade, ob es eine rechtliche Lösung für die Gesetzeslücke gibt. Denn in der EU-Verordnung steht nicht, dass der Fluggast ein Mensch sein muss.

Dilemma der Fluglinie

Doch für DAT-Chef Jesper Rungholm ist überzeugt, dass es eine Lösung geben kann für ihr Dilemma: "Der Hund gilt als Eigentum. Sie können keine Entschädigung fordern für Eigentum." Denn wenn dieser Hund Entschädigung erhält, fordern auch andere Tierbesitzer logischerweise die Geldsumme ein.

Chefin des "Luftverkehrverbandes Europas", Montserrat Barriga postet währenddessen einen Beitrag auf Twitter und zeigt Jack, den ersten Hund, der für seine Rechte einsteht:

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