Getrennt leben, gemeinsam Steuern machen ? Was Ehepaare jetzt wissen müssen

Viele Ehepaare in Deutschland nutzen das sogenannte Ehegattensplitting, um bei der Steuer zu sparen. Doch was tun, wenn das Paar zwar noch verheiratet ist, aber getrennt lebt ? Gibt es noch steuerliche Vorteile oder muss jeder allein klarkommen ?

Getrennt leben, gemeinsam Steuern machen ? Was Ehepaare jetzt wissen müssen
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Getrennt leben, gemeinsam Steuern machen ? Was Ehepaare jetzt wissen müssen
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Die Situation trifft mehr Menschen als man denkt: Ehepartner gehen auseinander, aber die Scheidung ist noch nicht durch. Plötzlich steht die Frage im Raum, wie das eigentlich mit der Steuererklärung funktioniert – und ob eine Zusammenveranlagung, also die gemeinsame Erklärung, weiterhin möglich ist. Kurzgefasst: So einfach ist es nicht, und es gibt klare Regeln, wann gemeinsam oder getrennt abgerechnet werden muss.

Was gilt im Trennungsjahr für die Steuererklärung ?

Vor allem im Jahr, in dem die Trennung erfolgt, besteht oft noch die Möglichkeit, gemeinsam die Steuererklärung abzugeben. Expertinnen und Experten, wie zum Beispiel Udo Reuß von Wiso Steuer, geben hier Auskunft: Für das Jahr 2024, in dem das Paar noch nicht vollständig getrennt lebte, ist eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) erlaubt. Es zählt, dass das Paar nicht das ganze Jahr über offiziell getrennte Leben geführt hat. So kann noch von den finanziellen Vorteilen des Ehegattensplittings profitiert werden, vor allem, wenn die Partner unterschiedlich hohe Einkommen beziehen.

Ab wann gilt Einzelveranlagung – und was bedeutet das finanziell ?

Spätestens im Jahr nach der dauerhaften und offiziellen Trennung, also beispielsweise ab 2025, muss jede Person die Steuer einzeln machen. Die gemeinsame Veranlagung ist dann tabu. Das Finanzamt behandelt beide jetzt wie Singles – damit entfällt der Splittingtarif, der sonst oft eine Steuerersparnis bringt. Nach Angaben von Wiso Steuer gilt:

Für das Zeitjahr nach der dauerhaften Trennung ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich.

Einzige Ausnahme: Das Paar versucht eine ernsthafte Versöhnung. In diesem Fall darf weiterhin gemeinsam abgerechnet werden, solange der Wille zur Ehe als gegeben gilt.

Konkrete Auswirkungen haben diese Regeln: Jede Person versteuert das eigene Einkommen und muss ihre Steuern selbst schultern. Für manche bedeutet das höhere Belastungen, vor allem, wenn früher ein Partner deutlich mehr verdiente und das Splitting vorteilhaft genutzt wurde.

Wann kann Einzelveranlagung sogar sinnvoller sein ?

Nicht immer muss die Einzelveranlagung ein Nachteil sein. Wie Udo Reuß von Wiso Steuer erläutert, kann die Einzelveranlagung bestimmte Vorteile bringen. Zum Beispiel lassen sich steuerliche Verluste (Verlustvorträge) oder nachträgliche Nachzahlungen gezielter auf ältere Steuerjahre anrechnen. Auch die Besteuerung einer Abfindung bei Jobverlust kann sich bei getrennter Veranlagung positiv auswirken. In manchen Fällen greifen so günstigere Steuersätze. Hinzu kommt, dass außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel hohe Krankheitskosten, individuell angerechnet werden. Bei gleich hohen Einkommen der Partner entfallen viele Vorteile des Splittings ohnehin, und die Einzelveranlagung kann finanziell sogar vorteilhaft sein.

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Verwendete Quelle:

Steuererklärung für Ehepaare: Was Sie beachten sollten, wenn Sie getrennt leben

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