Corona-Bußgeld: 25.000-Euro-Strafe soll es für diesen Fehler geben

Die Pandemie spitzt sich einmal mehr zu und so hat das neu ausgearbeitete Infektionsschutzgesetz harte Strafen für diesen Fehler vorgesehen...

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© Thomas Bauer / EyeEm@Getty Images
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Die jüngsten Entwicklungen in der Corona-Pandemie fordert die Politik zum Handeln auf. Das RKI meldet weiterhin stetig höhere Infektionszahlen und Inzidenzen, einzelne Bundesländer stehen bereits vor einer Überlastung und steuern auf eine Triage in Krankenhäusern zu.

Vor einer Woche haben Bundesrat und Bundestag neue Entscheidungen bezüglich des Infektionsschutzgesetzes getroffen, so die Tagesschau. Dabei handelt es sich um 3G-Beschränkungen bei der öffentlichen Beförderung.

3G in Bussen und Bahnen

So gilt ab heute, Mittwoch, auch die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein Nachweis, ob man geimpft, genesen oder innerhalb von 24 Stunden getestet wurde, muss in Bussen und Bahnen vorgezeigt werden.

Die Kontrollen sollen aber laut Handelsblatt stichprobenartig bleiben aufgrund des Mehraufwandes des Personals. Bei der Deutschen Bahn beispielsweise sollen die Zubegleiter:innen sowie die eigenen Sicherheitsdienste die Covid-Nachweise überprüfen.

Es soll zunächst gelten, dass bei einem Fehlen des Nachweises die Fahrgäste Bus oder Bahn beim nächsten Halt verlassen müssen. Bei Bedarf hilft auch die Bundespolizei aus. So erklärt die Deutsche Bahn:

Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant.

Kontrollen und bis zu 25.000 Euro teure Strafen

Im Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition, das kürzlich beschlossen wurde, steht im Paragraf 73, Absatz 2 die Höhe der Geldbußen. So erklärt die Bild:

"Die Ordnungswidrigkeit kann (...) mit einer Geldbuße bis zweitausendfünfhundert Euro“, Beförderungs-Unternehmen, die penetrant nicht kontrollieren, mit einer Geldbuße „bis zu fünfundzwanzigtausend Euro“ geahndet werden.

Eine sehr hohe Strafe des Bußgeldkatalogs, die aber laut Bild erst gilt, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Bis dahin können die Länder noch selbst über die Höhe entscheiden.

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