Eltern von Luise (†12) bekommen 125.000 Euro Schmerzensgeld © luise
Veröffentlicht am 29/05/2026 um 10:10 von der Redaktion

Eltern von Luise (†12) bekommen 125.000 Euro Schmerzensgeld

Das Landgericht Koblenz zieht einen klaren Schlussstrich im Fall Luise: Für den grausamen Mord an der Zwölfjährigen haben sich nicht nur die Täterinnen, sondern nun auch ihre Familien mit einem hohen Schmerzensgeld zu beschäftigen. Wie kam es zu diesem Urteil und was passiert mit den Mädchen, die einst selbst noch Kinder waren?

Es war ein schockierender Kriminalfall, der vor mehr als drei Jahren nicht nur Deutschland, sondern ganz Rheinland-Pfalz tief erschütterte: Am 11. März 2023 lockten zwei Mädchen, damals selbst erst zwölf und dreizehn Jahre alt, Luise in ein abgelegenes Waldstück bei Freudenberg. Was dann folgte, erschüttert noch heute viele: Gemeinsam versuchten sie dem Mädchen zunächst mit einem Müllbeutel die Luft abzuschneiden. Dann hielt eine die schwer verletzte Luise fest, während die andere mit einem spitzen Gegenstand zustach – ganze 74 Mal. Die Attacke dauerte laut den Anwälten mehr als eine Stunde; das Handy der besten Freundin blieb 72 Minuten am Tatort eingeloggt.

Landgericht Koblenz: Deutliche Worte für eine brutale Tat

Am 28. Mai 2026 – also mehr als drei Jahre nach der Tat – stand das Urteil in Koblenz fest, kurz nach 12.30 Uhr. Die zwei minderjährigen Täterinnen wurden dazu verurteilt, an die Hinterbliebenen der kleinen Luise 125.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, zusätzlich zu 15.000 Euro für die Beerdigungskosten sowie 4.000 Euro Anwaltsgebühren. Richter Martin Junker betonte in seiner Urteilsbegründung:

„Das Schmerzensgeld soll den Betroffenen Ausgleich für erlittenes Leiden geben und darüber hinaus spielt die Genugtuungsfunktion hier eine Rolle. Es war eine heimtückische Mordtat aus niedrigen Beweggründen, die die Kammer fassungslos macht.“

Die Kammer machte klar, wie schwerwiegend und eindrücklich die Tat für alle Beteiligten ist.

Wer zahlt, wenn Minderjährige nicht können?

Doch die moralische Genugtuung ist die eine Seite, die praktische Umsetzung eine andere. Die Eltern von Luise hatten ursprünglich rund 180.000 Euro gefordert – das Gericht sprach rund 144.000 Euro für Schmerzensgeld und Nebenkosten zu. Entscheidend ist, wie die Summe zwischen den mutmaßlichen Haupttäterinnen und ihren jeweiligen Familien aufgeteilt wird. Laut Jochen Alfes, dem Anwalt der Opferfamilie:

„Kann eine der beiden nicht zahlen, muss die andere die komplette Summe übernehmen.“

Hier zeigt sich, dass auch im Zivilrecht Solidarität – oder eben die volle Verantwortung – gefragt ist.

Währenddessen versuchen die beiden Täterinnen, wieder Fuß zu fassen. Eine von ihnen lebt heute in einer Wohngruppe beziehungsweise Pflegefamilie und besucht inzwischen wieder die Schule. Die andere kam nach einem längeren psychiatrischen Aufenthalt unter behördliche Kontrolle, soll aber demnächst ebenfalls in eine neue Wohngruppe integriert und psychologisch betreut werden. Bis zu ihrem 18. Geburtstag stehen beide Mädchen unter engmaschiger Beobachtung und therapeutischer Begleitung.

Urteil noch nicht rechtskräftig: Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen?

Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig – erst dann können Luises Angehörige tatsächlich mit dem Geld rechnen. Für viele ist der Fall aber ohnehin ein Symbol geworden für ein Versagen auf mehreren Ebenen: die Frage, ob solche Taten überhaupt jemals voll ausgleichbar sind, bleibt im Raum. Richter Junker unterstrich auch die besondere Bedeutung der Geldsumme: Sie soll neben der Entschädigung den Hinterbliebenen auch sichtbar machen, dass das Geschehene gesellschaftlich geächtet und rechtlich adressiert wird. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, wie es für die betroffenen Familien und die beiden Täterinnen weitergeht.

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Verwendete Quelle:

Luise erstochen - Das Urteil über das Schmerzensgeld