Neue Einschätzung bei Verleumdungsklage: Verliert Trump seine Immunität?

Ex-US-Präsident Donald Trump sorgt aktuell mit einer Dokumentenaffäre für Schlagzeilen - doch auch in der Vergangenheit hat es bereits Anklagen gegen Trump gegeben. Bezüglich einer davon hat das US-Justizministerium nun eine frühere Einschätzung geändert. Hier erfährst du, was dahinter steckt.

Neue Einschätzung bei Verleumdungsklage: Verliert Trump seine Immunität?
© Jeff Bottari@Getty Images
Neue Einschätzung bei Verleumdungsklage: Verliert Trump seine Immunität?

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump sorgt immer wieder mit Skandalen für Schlagzeilen - aktuell ist er etwa wegen des illegalen Aufbewahrens geheimer Regierungsdokumente auf Bundesebene angeklagt. Doch das ist bei weitem nicht die einzige Klage, der sich Trump während der letzten Jahre hat stellen müssen.

Im Jahr 2020 hat die Autorin E. Jean Carroll eine Verleumdungsklage gegen den Ex-Präsidenten eingereicht, weil er sie angeblich als Lügnerin beschimpft hat. Bisher ist Trump gegen diese Klage als immun eingestuft worden - er darf also nicht für Äußerungen belangt werden, die er während seiner Zeit als US-Präsident gemacht hat. Genau diese Einschätzung hat das US-Justizministerium nun jedoch geändert.

Verleumdungsklage wegen Äußerungen Trumps

Wie die Tagesschau, der Spiegel sowie die Zeit berichten, hat Carroll Trump ursprünglich beschuldigt, sie 1996 in einem Kaufhaus in New York angegriffen und vergewaltigt zu haben. Im Zuge eines Zivilverfahrens ist Carroll schließlich insofern Recht gegeben worden, dass Trump sie angegriffen und sexuell missbraucht hat. Von einer Vergewaltigung ist nicht die Rede gewesen.

Trump hat die Vorwürfe bereits während seiner Amtszeit als Präsident vehement abgestritten und auch nach Verkündung des Urteils hat er Carroll weiterhin als Lügnerin beschimpft. Carroll hat daraufhin bei einem Gericht in Manhatten eine Verleumdungsklage gegen ihn eingereicht.

Neue Einstufung durch US-Justizministerium

Bislang hat das US-Justizministerium Trump jedoch gegenüber Anklagen als immun eingestuft, die sich auf Äußerungen beziehen, die er während seiner Amtszeit als Präsident der Vereinigten Staaten gemacht hat. Diese Einschätzung ist nun jedoch geändert worden mit der Begründung, dass Trump seine Äußerungen gegenüber Carroll auch nach seiner Amtszeit in ähnlicher Form wiederholt hat.

Dies könnte also bedeuten, dass Trump nun doch rechtlich für Aussagen während seiner Amtszeit belangt werden kann. Der Fall E. Jean Carroll könnte dadurch neuen Auftrieb bekommen. Ob sich das negativ auf Trumps angestrebten Antritt zur Wahl des nächsten US-Präsidenten 2024 auswirken wird, muss sich zeigen.

Verwendete Quellen:

Tagesschau: "Ehemaliger US-Präsident: Ministerium zweifelt an Trumps Immunität"

Spiegel: "E. Jean Carrolls Klage: Justizministerium sieht Trump im Verleumdungsfall nicht durch Immunität gedeckt"

Zeit: "US-Justizministerium: Trump offenbar doch nicht gegen Verleumdungsklage immun"

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