Frist-Ende für Grundsteuererklärung: Das droht bei versäumter Abgabe

Die Änderung der Grundsteuerberechnung soll ab dem Jahr 2025 greifen. Zu diesem Zweck müssen Eigentümer:innen von Immobilien eine Grundsteuererklärung einreichen, anhand derer alle Wohngrundstücke in Deutschland neu erfasst werden. Die Abgabe endet am heutigen Dienstag - verpasst man diese Frist, kann das unangenehme Folgen haben.

Frist-Ende für Grundsteuererklärung: Das droht bei versäumter Abgabe
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Frist-Ende für Grundsteuererklärung: Das droht bei versäumter Abgabe

Für die neue Grundsteuerberechnung, die ab dem Jahr 2025 greifen soll, sind Immobilien-Eigentümer:innen dazu angehalten, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Anhand dieser Erklärungen sollen alle Wohngrundstücke in Deutschland neu erfasst werden. Die Abgabefrist dafür endet am heutigen Dienstag, wie die Tagesschau informiert.

Viele Aspekte sind in Bezug auf diese Grundsteuererklärung allerdings immer noch unklar. So etwa die Frage: Was passiert eigentlich, wenn man die Frist verpasst und die Erklärung nicht rechtzeitig einreicht? Bis jetzt haben gut zwei Drittel aller deutschen Immobilien-Besitzer:innen das Dokument abgegeben. Wie die Tagesschau berichtet, können im Falle eines Versäumnisses Geldstrafen drohen.

Strafzahlungen möglich

Um die Bürger:innen zur Abgabe der Erklärung zu zwingen, kann das Finanzamt im Falle einer verspäteten Abgabe ein Zwangsgeld sowie Versäumnisgebüren für jeden angefangenen Monat nach Ende der Frist festsetzen. In solch einem Fall seien Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro möglich, wie der Eigentümerverband Haus & Grund laut Tagesschau erklärt.

Für das Zwangsgeld würde allerdings zunächst eine Frist gesetzt werden. Zudem wollen viele Bundesländer zunächst auf Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verzichten und stattdessen vorerst Erinnerungsschreiben verschicken.

Höhere Kosten zu erwarten

Im Falle einer vollständig ausbleibenden Grundsteuererklärung schätzt das jeweilige Finanzamt selbst die Besteuerungsgrundlage und das kann auf lange Sicht höhere Steuern bedeuten, als man eigentlich zahlen müsste, wie Tagesschau weiterberichtet. Gegen einen erhaltenen Steuerbescheid kann wiederum vom Empfänger Einspruch eingelegt werden.

Der Bund der Steuerzahler informiert laut Tagesschau, dass innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids kostenfrei beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt werden könne. Wird dieser Einspruch allerdings vom Finanzamt zurückgewiesen, können durchaus Kosten entstehen, wenn der Steuerpflichtige trotzdem weiter gegen den Bescheid vorgehen will.

Verwendete Quelle:

Tagesschau: "Abgabefrist endet: Grundsteuererklärung bis heute fällig"

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