Geld auf der Straße: So gehst du richtig mit gefundenem Geld um

So gut wie jeder dürfte schonmal Geldmünzen auf der Straße gefunden haben, sei es beim Spazierengehen oder Einkaufen. Hin und wieder kann es jedoch auch vorkommen, dass größere Geldbeträge oder gar eine Brieftasche gefunden werden. Wie man sich in einem solchen Fall verhält, liest du hier.

Geld auf der Straße: So gehst du richtig mit gefundenem Geld um
© sasun bughdaryan@Getty Images
Geld auf der Straße: So gehst du richtig mit gefundenem Geld um

Fast jeder dürfte auf der Straße schon einmal die ein oder andere Geldmünze gefunden und eingesteckt haben. Nicht selten passiert es allerdings auch, dass größere Geldbeträge oder auch Portemonnaies vergessen und dann von anderen Passant:innen gefunden werden. Darf man das Geld auch in einem solchen Fall einfach einstecken?

Die Magazine Focus Online, Merkur und Advocard informieren klar über die Regeln für einen derartigen Geldfund: Beträge unter 10 Euro darf man bedenkenlos einstecken und sich guten Gewissens über das Geld freuen - alles darüber hat man zu melden.

Abgabe im Fundbüro oder bei der Polizei

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt demnach laut weiteren Angaben vor, dass man Geldbeträge über 10 Euro umgehend entweder dem oder der Eigentümer:in oder der nächstbesten zuständigen Behörde melden muss - alles andere kann als Unterschlagung des Fundes gewertet werden.

Man entwendet somit also zwar nicht aktiv fremdes Eigentum, macht es sich aber durch die nicht erfolgte Auslieferung dennoch zu eigen - was nicht erlaubt ist. Bei der Abgabe im Fundbüro oder der Polizeidienststelle muss man Ort und Zeitpunkt des Fundes angeben. Sollte sich innerhalb der nächsten sechs Monate der oder die rechtmäßige Eigentümer:in nicht finden, gehört das Geld dir.

Finderlohn für ehrliche Finder:innen

Aber auch wenn das Geld wieder bei der oder dem ursprünglichen Besitzer:in landet, geht der oder die Finder:in nicht leer aus, denn es besteht Anspruch auf einen Finderlohn. Auch dieser ist gesetzlich geregelt: Bei Funden bis zu 500 Euro stehen einem fünf Prozent des Betrags zu. Alles, was darüber hinausgeht, wird zusätzlich mit drei Prozent belohnt. Bei einem Fund von 700 Euro erhält man also fünf Prozent Finderlohn für die ersten 500 Euro und noch einmal drei Prozent für die zusätzlichen 200 Euro.

Ausnahmen bestehen dabei lediglich, wenn das Geld in einer öffentlichen Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden wird. In einem solchen Fall gibt es erst ab 50 Euro einen Finderlohn und dann auch nur die Hälfte des normalerweise üblichen Anteils.

Verwendete Quellen:

Merkur: "Wer 20 Euro oder mehr auf der Straße findet, sollte lieber die Finger davon lassen"

Focus Online: "Geld gefunden: So verhalten Sie sich richtig"

Advocard: "So geht’s richtig: Geld gefunden: Ab welchem Betrag muss man es abgeben?"

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