Neue Regeln: Was sich bald beim Kabelfernsehen ändert

Für Mieterinnen und Mieter, deren Kabelfernsehen im Mietvertrag geregelt ist, bleibt bis Ende Juni Zeit für eine neue Lösung. Das Wichtigste zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.

Neue Regeln: Was sich bald beim Kabelfernsehen ändert
© Marc Bruxelle/Shutterstock.com
Neue Regeln: Was sich bald beim Kabelfernsehen ändert

Binnen rund vier Monaten müssen insgesamt rund zwölf Millionen Mieter neue Vereinbarungen treffen, um weiterhin fernsehen zu können. Am 1. Juli läuft eine gesetzliche Frist aus, die es Vermietern bisher erlaubt, die Kosten für Kabelfernsehen auf die Nebenkosten umzulegen. Betroffen sind rund zwölf Millionen Mieterinnen und Mieter, die jahrelang vom sogenannten Nebenkostenprivileg profitiert haben, das nun ausläuft. Was sich bald für sie ändert.

Bisher mussten Mieter, deren Vermieter Kabelfernsehen im Mietvertrag vorsahen, oft für einen ungenutzten Kabelanschluss zahlen. Mit dem Wegfall des Kabelprivilegs entfällt diese Zahlungspflicht. Mieter haben nun die Möglichkeit, alternative Übertragungswege wie Internetfernsehen zu nutzen. Dies könnte zu einer verstärkten Nachfrage nach solchen Angeboten führen.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs erfolgte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Neuregelung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Ab dem 1. Juli gilt das neue Recht endgültig.

Verbraucherzentrale gibt Entwarnung: Mehrkosten bleiben im Rahmen

Große Kabelanbieter wie Vodafone und Tele Columbus bieten deshalb bereits neue Verträge und Vereinbarungen an, um Mieter weiterhin zu versorgen. Diese neuen Vereinbarungen basieren oft auf Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften.

Die Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände waren gegen die geplante Gesetzesänderung. Sie befürchten, dass zahlreiche Mieter ihre Kabelanschlüsse kündigen werden. Daher versuchen sie, mit Warnungen vor teuren Kabelanschlüssen die Politik zu überzeugen, die geplante Gesetzesänderung nicht durchzuführen.

Die Verbraucherzentrale hält diese Warnungen jedoch für "übertrieben". Zwar werde sich der Kabelanschluss leicht verteuern, die Erhöhung aber voraussichtlich im Bereich von maximal zwei bis drei Euro pro Monat liegen. Erste Erfahrungen zeigen demnach, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den Einzelnutzervertrag bei ca. acht bis zehn Euro pro Monat liege.

Sonderfall Eigentumswohnungen: Nicht zu handeln ist die schlechteste Option

Für Besitzer von Eigentumswohnungen ist die Sachlage etwas komplizierter. Hier gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Im Rahmen der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem laufende Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, laufen die Verträge weiter. Dann müssen Wohnungseigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürfen es aber nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen.

Darüber hinaus warnt die Verbraucherzentrale vor unseriösen Medienvertretern an der Haustür. Sollten diese mit dem Abschalten des TV-Anschlusses drohen, gilt: Nichts direkt an der Haustür unterschreiben und schon gar niemandem Zutritt zur Wohnung gewähren. Sollte Letzteres ohne Zustimmung gestehen, sollten Mieterinnen und Mieter sich auch nicht vor dem Gang zur Polizei und einer Anzeige scheuen. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes weist darauf hin, dass sogenannte "Haustürgeschäfte" zwar grundsätzlich legal seien, warnt aber: "Sehen Sie sich mit aufdringlichem Verhalten oder Sofortzahlungsaufforderungen konfrontiert, unterschreiben Sie nichts und informieren die Polizei."

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