Corona-Notbremse: Regierung ändert Infektionsschutzgesetz – Bundesweit strenge Regeln

Die Kanzlerin will schon seit einer Weile das Infektionsschutzgesetz ändern, um Maßnahmen hinsichtlich der Corona-Pandemie bundesweit beschließen zu können. Heute ist es soweit.

Deutsche Bundesregierung beschließt Änderung des Gesetzes
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Deutsche Bundesregierung beschließt Änderung des Gesetzes

Die Bundesregierung trifft sich heute morgen in Berlin zu Beratungen. Wie es aussieht, gibt es nicht mehr viel, was das neue Gesetz, das die Kanzlerin schon länger auf den Weg bringen will, noch aufhalten kann.

Wenn der Bundesrat das Gesetz beschließt, müssen wir uns alle auf einheitliche und striktere Maßnahmen gefasst machen. Wir erklären euch, welche das genau sind.

Beschränkung der Personenzahl

Laut dpa-Informationen soll in einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes eine Obergrenze für private Versammlungen im öffentlichen oder privaten Raum festgelegt werden.

Angehörige eines Haushalts sowie eine weitere Person inklusive dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres stellen das Maximum dar.

Bei Todesfällen sind Zusammenkünfte von bis zu 15 Personen erlaubt. Beim Berufssport gibt es Ausnahmen für Training und Wettkämpfe, wenn auch weiterhin ohne Publikum.

Privatsport soll allerdings nur kontaktlos und wenn möglich alleine durchgeführt werden. Möglich ist die Ausübung zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands.

Strikte Regeln bei hoher Inzidenz

Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, müssen die Bewohner mit strengeren Ausgangsbeschränkungen rechnen.

Dann soll der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens von 21 bis 5 Uhr verboten sein. Die Versorgung von Tieren und das Ausüben des eigenen Berufes sind davon ausgeschlossen.

Auch Läden und Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie sollen bei solchen Inzidenzwerten geschlossen bleiben. In anderen Märkten sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

Essensangebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und -fahrern sowie deren Passagiere und nicht-öffentliche Kantinen werden weiterhin erlaubt sein.

Auch Essens- und Getränkeauslieferungen und der Verkauf zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Ebenso die Öffnung von Speisesälen in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.

Gastronomieangebote in Beherbergungsbetrieben gelten ausschließlich für die dort beherbergten Personen. Touristische Übernachtungen können bei entsprechenden Inzidenzen verboten werden.

Medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen sowie Friseurarbeiten dürfen unter striktem Tragen einer Schutzmaske erbracht werden.

Schulen und Unternehmen

Der Präsenzunterricht soll mit zwei Corona-Tests pro Woche ermöglicht werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen muss der Präsenzunterricht gestoppt werden.

Das Kabinett soll auch eine Pflicht für Unternehmen vorgesehen haben, ihren Mitarbeitern mindestens ein Mal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

Bis sich die Situation durch die Zahl der Geimpften stabilisiert, sollen diese schärferen Lockdown- und Testregeln die Zahl der Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken.

Der Gesundheitsexperte der Regierung Karl Lauterbach hatte zuvor gewarnt, dass ein dritter Lockdown unumgänglich sei, wir aber einen vierten unter Einhaltung einiger Maßnahmen verhindern könnten.

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