Instagram-Konto gesperrt? Das können Nutzer unternehmen

Bei Metas Töchtern Facebook und Instagram kann es immer wieder zu unerwarteten Blockaden von Accounts kommen. Was Userinnen und User dagegen in der Hand haben.

Instagram-Konto gesperrt? Das können Nutzer unternehmen
© Sucharat jaikaew/Shutterstock.com
Instagram-Konto gesperrt? Das können Nutzer unternehmen

Wenn ein Account auf Social Media plötzlich gesperrt ist, entsteht bei Nutzerinnen und Nutzern schnell Verunsicherung. Die Gründe für die Sperren sind unterschiedlich, häufig ist ihnen jedoch gemein, dass die Betroffenen nicht wissen, was sie falsch gemacht haben. Warum man als User einen Anspruch auf eine Rechtfertigung hat und was man gegen geblockte Accounts tun kann.

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Sommer 2021 entschieden, dass Netzwerk-Betreiber ihre Mitglieder nicht grundlos sperren dürfen und ihnen außerdem eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen müssen. Ab 17. Februar 2024 soll diese Vorgabe im Rahmen des Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union europaweit gelten. Die Konsequenz: Facebook und Instagram teilen automatisiert den Sperrungsgrund mit und bieten Online-Formulare an, in denen Betroffene widersprechen können. Wer lieber eine E-Mail schreibt, findet bei der Verbraucherzentrale eine automatisierte Vorlage.

Erst nach einer weiteren Prüfung der Betreiber ist eine Kontosperre, in die die Argumente des betroffenen Mitglieds einbezogen werden, gültig. Das heißt, eine automatisierte Prüfung genügt nicht. Dementsprechend ist bei einer Kontosperre in jedem Fall davon auszugehen, dass einige Zeit verstreichen wird, bis man wieder Zugriff auf seinen Account hat. In der Regel bekommen die Betreiber es jedoch binnen 48 Stunden hin, Missverständnisse auszuräumen und ein Konto wieder zu entsperren.

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Die Gründe für eine automatisierte Sperrung sind unterschiedlich. Häufig hängen sie mit einem intensiven Nutzungsverhalten zusammen, etwa dem Posten vieler Nachrichten in sehr kurzer Zeit, möglicherweise auch noch gleichen Inhalts. Aber auch Content wie das private Verkaufsangebot von Haustieren, Nacktbilder oder das unbedachte Verwenden urheberrechtlich geschützter Inhalte kann eine automatisierte Sperre nach sich ziehen.

In manchen dieser Fälle, etwa wenn die Systeme eine Phishing-Attacke vermuten, werden Betroffene zum Einrichten einer Zwei-Faktor-Authentifizierung aufgefordert. Dieser Vorgabe sollten Betroffene Folge leisten, empfiehlt etwa die Kanzlei des Medienrechtsanwalts Christian Solmecke im Netz. Außerdem sollten sie im Fall einer permanenten Sperrung zügig handeln: Denn während eine temporäre Sperre in der Regel innerhalb von zwei Tagen wieder aufgehoben ist, werden gesperrte Konten nach 90 Tagen endgültig gelöscht.

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