Gerichtsurteil: Witwe von Helmut Kohl steht keine Entschädigung zu

Nach vier Jahren des Rechtsstreites ist im Fall um die Verletzung von Helmut Kohls Persönlichkeitsrechten ein Urteil gefallen: Demnach geht seine Witwe leer aus. Die Begründung dürfte überraschen.

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© Hannelore Foerster / Getty Images
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Als der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl 2017 im Alter von 87 Jahren stirbt, wurde ihm kurz zuvor eine Entschädigung in Millionen-Höhe für die teilweise unautorisierte Biografie Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle zugesprochen.

Zahlen sollte ursprünglich der Autor und der Verlag, bei dem das Buch erschienen ist, doch nach Kohls Tod kommt es nun anders als erwartet.

Kohl stirbt vor Ende des Rechtsstreits

Heribert Schwan, Helmut Kohls früherer Ghostwriter, hat in dem Buch Inhalte vertrauensvoller Gespräche zu Papier gebracht. Diese Gespräche wurden geführt, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete und der Altkanzler hatte einer späteren Veröffentlichung nie zugestimmt.

Bereits vor Veröffentlichung des Buches war es nämlich zum Zerwürfnis zwischen den beiden Männern gekommen. Kohl zieht gegen Schwan vor Gericht.

2017 spricht ihm das Landgericht Köln wegen verletzter Persönlichkeitsrechte eine Million Euro zu. Als Kohl wenige Wochen später stirbt, ist der Rechtsstreit jedoch noch nicht abgeschlossen.

Kein Geld für Maike Kohl-Richter

Vier Jahre lang führt die Witwe des Verstorbenen, Maike Kohl-Richter, den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen: Der Klägerin steht das Geld nicht zu.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts "grundsätzlich nicht vererblich" sei.

Ein herber Schlag für Maike Kohl-Richter. Ihre einzige Chance bleibt nun nur noch, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Ob sie dies tut, bleibt jedoch zu bezweifeln.

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