Schufa-Revolution: Speicherdauer für Einträge bei Privatinsolvenzen verkürzt

Durch die Anmeldung einer Privatinsolvenz können sich Verbraucher:innen von ihren Schulden befreien, auch wenn sie diese nicht komplett zurückzahlen können. Die Informationen darüber dürfen drei Jahre lang von der Schufa gespeichert werden - zumindest bisher. Aufgrund mehrerer aktueller Gerichtsverhandlungen ist diese Frist nun verkürzt worden.

Schufa-Revolution: Speicherdauer für Einträge bei Privatinsolvenzen verkürzt
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Schufa-Revolution: Speicherdauer für Einträge bei Privatinsolvenzen verkürzt

Die Schufa will ab sofort die Dauer der Speicherung von Daten zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzen. Wie die Zeitung BILD berichtet, wolle man damit mehr Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher:innen schaffen.

Grund für diese Neustrukturierung sind mehrere aktuell laufende Gerichtsverhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) sowie am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Demnach hat unter anderem ein ehemals Selbstständiger gegen die lange Speicherdauer seiner Daten geklagt. Grundlage dafür soll die Änderung des Datenschutzrechts im Mai 2018 sein, laut derer eine so lange Speicherung nicht mehr zulässig sei.

Speicherung soll gekürzt werden

Mittels der Anmeldung einer Privatinsolvenz ist es Verbraucher:innen möglich, sich von ihren Schulden zu befreien - ihnen wird also eine sogenannte Restschuldbefreiung gewährt. Die dazugehörigen Daten für die Insolvenzanmeldung werden in einem amtlichen Internetportal für ein halbes Jahr lang veröffentlicht.

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa erhebt diese Daten und speichert sie für eine festgesetzte Zeit - bis vor Kurzem sind das noch drei Jahre gewesen, nun soll diese Zeit also auf sechs Monate gekürzt werden. Für Betroffene habe eine derart lange Speicherung nämlich überwiegend negative Folgen, wie etwa der zuständige EuGH-Generalanwalt Mitte März mitgeteilt hat.

Streit vor Gericht als Auslöser

In einem Streit zwischen der Schufa und einem ehemals Selbstständigen aus Norddeutschland soll sich dieses Problem offen zeigen - laut seinen Angaben habe er aufgrund der von Schufa so lange gespeicherten Daten eine Mietwohnung nicht bekommen. Also hat er eine Löschung seiner Daten beantragt, wie BILD berichtet.

Die Schufa hat das bestritten und sich auf ihr Recht berufen, die Daten drei Jahre lang speichern zu dürfen. Daraufhin hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein dem Kläger rechtgegeben, woraufhin die Schufa vor den Bundesgerichtshof gezogen ist. Ein finales Urteil ist in diesem Fall noch nicht gesprochen.

Verwendete Quelle:

BILD: "Von drei Jahren auf sechs Monate: Schufa verkürzt Speicherdauer bei Privatinsolvenzen"

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