Höcke mit Verbot gegen Parteikollegen: Nutzung von "AfD"-Name und Logo untersagt

Die AfD sorgt immer wieder für Aufregung - so auch ein eskalierter Machtkampf in Thüringen, bei dem die Partei in einem Landkreis angesichts der Kommunalwahl nun mit zwei Listen antritt. Die Landesparteispitze hat nun ein Verbot über einige Mitglieder verhängt, welches ihnen die Nutzung von Parteilogo und -name untersagt.

Kommunalwahl, Liste, Karlheinz Frosch, Verbot
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Kommunalwahl, Liste, Karlheinz Frosch, Verbot

Die AfD ist derzeit wohl eine der umstrittensten Parteien Deutschlands und sorgt in diesem Zuge immer wieder für Schlagzeilen - sei es durch ein Auftrittsverbot, welches der AfD-Bundesvorstand kurz vor der Europawahl über Spitzenkandidat Maximilian Krah verhängt hat oder aber eine Anklage gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung ehemaliger SA-Parolen bei Parteiveranstaltungen.

Um Höcke dreht es sich unter anderem auch in den aktuellen Berichten rund um die AfD. Demnach ist in Thüringen zuletzt ein Machtkampf innerhalb der Partei eskaliert - die Folge ist, dass die AfD im Kreis Saalefeld-Rudolstadt anlässlich der Kommunalwahl nun mit zwei Listen an den Start geht. Einige Parteimitglieder hatten nach einem durch Landeschef Höcke angestrengten Parteiausschlussverfahren ebenfalls den Ausschluss von Höcke selbst gefordert.

Verbot gegen AfD-Landespolitiker Karlheinz Frosch

Wie die Zeitung BILD sowie der MDR berichten, treten bei der Kommunalwahl nun sowohl der Lokalpolitiker Karlheinz Frosch und seine Unterstützer:innen unter der ursprünglichen Bezeichnung "AfD" als auch dessen Gegner:innen unter der Bezeichnung "AfL" ("Alternative für den Landkreis") an. Letztere wird auch von AfD-Landeschef Björn Höcke unterstützt.

Dieser hat Karlheinz Frosch nun in einem persönlichen Schreiben die Nutzung des AfD-Logos sowie des Parteinamens untersagt - inklusive Androhung einer Klage, sollte Frosch sich über das Verbot hinwegsetzen. Der BILD-Zeitung liegt laut eigenen Angaben besagtes Schreiben von Höckes Anwalt Ralf Hornemann vor. Demnach habe Höcke ihn beauftragt, Frosch "gegenüber die Nutzungsuntersagung von Namens- und Markenrechten der Alternative für Deutschland auszusprechen und ggf. durchzusetzen."

Sorge wegen Facebook-Lied

Frosch selbst hat sich laut Angaben des MDR auch bereits geäußert. Seinen Angaben zufolge hat er das Schreiben erhalten, allerdings sei es für ihn nicht relevant: Er benutze Parteiname, -logo und -kürzel ohnehin nicht. Zudem stehe er immer noch unter der Bezeichnung "AfD" auf den Wahlzetteln, was nun auch nicht mehr geändert werden könne.

Mehr Sorge bereite ihm dahingegen ein Spott-Lied, welches auf Facebook gerade die Runde macht. Darin wird unter anderem ein Frosch von einem Fahrrad überfahren - Frosch selbst sieht das als Angriff gegen sich und hat daher den Staatsschutz beim Landeskriminalamt eingeschaltet. Es bleibt abzuwarten, wie und ob die Unstimmigkeiten innerhalb der Thüringer AfD bald geklärt werden.

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Verwendete Quellen:

BILD: "Chaos bei Thüringen-Wahl: AfD darf nicht mehr AfD heißen: Höcke verbietet kritischen Mitgliedern das Parteilogo, -Namen und -Kürzel"

MDR: "Parteien Streit in Thüringer AfD spitzt sich zu: Landesspitze verbietet Mitglied Parteinamen und Logo"

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