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Veröffentlicht am 01/10/2026 um 12:00 von der Redaktion

„Diese Demokratie in Gefahr“ AfD-Verbotsverfahren rückt immer näher

In Thüringen wird derzeit heiß diskutiert: Kommt ein Parteiverbot für die AfD? Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft zeigen, wie angespannt die Debatte ist.

Die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren nimmt in Deutschland an Fahrt auf. Besonders im Fokus steht der Landesverband in Thüringen unter Björn Höcke, der als besonders radikal gilt. Nach einer öffentlichen Anhörung im Parlament von Thüringen werden gewichtige Stimmen laut, die ein klares Signal in Richtung Verbot senden. Auffällig ist, dass nicht nur Juristen und Politiker, sondern auch Prominente die gegenwärtige Entwicklung mit Sorge betrachten und unterschiedliche Perspektiven einbringen.

Strittige Juristenmeinungen und ein klares Statement vom Entertainer

Prominent meldet sich der Entertainer Hape Kerkeling zu Wort: „Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist.“ Seine Sorgen begründet er mit der Haltung der AfD zum Nationalsozialismus: „Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig.“ Auch weitere Aussagen lassen keinen Zweifel an seiner Einschätzung: „Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie.“ Kerkeling sagt: „Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie – und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei.“ Außerdem: „Wer Menschen gezielt verängstigt – mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender“, verletze ihre vom Grundgesetz geschützte Würde.

Juristisch steht derweil Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hinter dem Vorschlag eines Verbotsantrags: „Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab.“ Und weiter: „Im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an.“ Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg sieht insbesondere die Forderungen der AfD nach EU-Austritt und die Nähe zu autoritären Regimen als problematisch.

Politisch brisant – Arbeitsgruppe und Widerstand gegen das Verbot

Thüringens Innenminister Georg Maier weist darauf hin, dass „Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren“. Parallel hat Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, vorgeschlagen, noch 2026 eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern zu bilden, die das Vorgehen gegen die AfD prüft.

Doch Widerstand gibt es auch: Hans-Georg Maaßen, der frühere Chef des Bundesverfassungsschutzes, warnt: „Aber ich habe die Befürchtung, dass ein Verbotsverfahren missbraucht werden kann, um diese grundlegende Kurskorrektur zu verhindern und auch, um einen missliebigen Konkurrenten aus dem politischen Spielfeld zu verdrängen.“ Maaßen sieht die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nicht erfüllt und fordert stattdessen sogar, „zunächst über ein Verbot der Linken diskutieren“ zu müssen.

Christian Conrad, Rechtsanwalt der AfD, argumentiert: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich.“ Das heißt, das ist allenfalls ein politischer Auftrag. Solange Zweifel an der Verfassungswidrigkeit bestünden, warnt Conrad vor weiteren Schritten.

Verfahren und mögliche Konsequenzen

Formell können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Ob es dazu kommt, entscheidet aktuell vor allem die Diskussion innerhalb des Bundesrats und die anstehende Arbeitsgruppe, deren Einsetzung für 2026 vorgesehen ist.

Der Blick auf die jüngsten Ereignisse wie den Neonazi-Aufmarsch 2025 in Berlin, zu dem ein ehemaliger AfD-Politiker aufrief, schürt die Debatte ebenso wie Umfragen des Meinungsforschungsinstituts ipsos.com: Laut deren Studie befürwortet jeder zweite Deutsche ein Verbotsverfahren gegen die AfD.

Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr plädiert dafür, mögliche Verbotsverfahren zunächst gegen einzelne Landesverbände zu führen, da hier eine schnellere Klärung der Sachlage möglich sei. Letztlich ist die ganze Sache ein krasser Balanceakt zwischen demokratischen Grundsätzen, rechtlicher Prüfung und gesellschaftlicher Verantwortung.

Verwendete Quelle:

AfD-Verbot? Jurist sieht wichtiges Kriterium erfüllt

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