Lebensmittelverpackungen im Laden öffnen? Diese Regeln gelten für Verbraucher

Beim Einkaufen im Supermarkt ist es in der Regel üblich, die Waren, die man zu kaufen beabsichtigt, bis zum Bezahlen an der Kasse ungeöffnet zu lassen - oder etwa nicht? In diesem Artikel erfährst du alles zu den Regeln und Grenzen für Verbraucher:innen beim Einkaufen im Supermarkt.

Lebensmittelverpackungen im Laden öffnen? Diese Regeln gelten für Verbraucher
© Dan Dalton@Getty Images
Lebensmittelverpackungen im Laden öffnen? Diese Regeln gelten für Verbraucher

So manch einer dürfte es kennen: Man erledigt den wöchentlichen Einkauf und bei all den leckeren Lebensmitteln kann einen da schonmal der Hunger überfallen - besonders, wenn man den Fehler gemacht hat, von vorn herein hungrig ins Geschäft zu gehen.

Vielen dürfte sich da die Frage stellen, ob es nicht in Ordnung ist, den Schokoriegel schon vorher zu öffnen und zu essen oder etwa vor dem Bezahlen schon von dem Obst zu essen, das man doch ohnehin zu kaufen beabsichtigt hat. Ganz so einfach ist es jedoch nicht.

Probieren nur eingeschränkt vorher möglich

Wie die Verbraucherzentrale sowie die Magazine t-online und Express berichten, ist es eigentlich nicht erlaubt, Verpackungen von Lebensmitteln bereits vor dem Bezahlen an der Kasse zu öffnen. Der Grund: Vor dem Abschluss des Kaufs gehört das Produkt dem Verkäufer, also dem Supermarkt.

In vielen Supermärkten zeigt sich das Personal jedoch verständnisvoll, wenn man zuallererst vorher fragt und dann auch anschließend die Verpackung an der Kasse vorzeigt und vorschriftsmäßig für das Produkt zahlt. Weiterhin gilt, dass in so einem Fall auch der Barcode zum Einscannen beim Öffnen der Verpackung nicht beschädigt wird, wie t-online weiter berichtet.

Strikte Regeln für Verbraucher:innen

Einschränkungen gelten laut Express jedoch, wenn durch das Öffnen der Verpackung die Lebensmittel unverkäuflich werden, wie beispielsweise bei Handcremes, Seifen und Co. Auch Obst und Gemüse, welches an der Kasse noch gewogen wird, darf man erst nach dem Kauf konsumieren, wie t-online weiter ausführt.

Im Falle von Zeitschriften oder Ähnlichem darf auch darin geblättert werden, ohne das Produkt zu kaufen, wie Express weiter informiert. Sollte das Produkt jedoch beschädigt werden oder ganze Abschnitte gelesen werden, ohne dass man beabsichtigt, die Zeitung zu kaufen, ist das je nach Händler nicht mehr zulässig.

Verwendete Quellen:

Express: "Erst naschen, dann bezahlen: Ist das eigentlich im Supermarkt erlaubt?"

Verbraucherzentrale: "Ihre Rechte im Supermarkt: 11 Fakten für den Einkauf"

t-online: "Diebstahl oder Notlage? Darf ich im Laden schon vor dem Bezahlen trinken?"

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