Falsches Faschingskostüm: Diese Verkleidung kann für Jecken richtig teuer werden

Der Karneval tobt vor allem im Rheinland fröhlich um sich her. Wer ausgelassen an den Feierlichkeiten teilnehmen möchte, sollte aber vorsichtig sein: Die falsche Wahl des Kostüms könnte euch den Spaß nämlich schnell wieder verderben.

Falsches Faschingskostüm: Diese Verkleidung kann für Jecken richtig teuer werden
© picture alliance@Getty Images
Falsches Faschingskostüm: Diese Verkleidung kann für Jecken richtig teuer werden

In den letzten Tagen drehen Karneval-Fans noch einmal voll auf. Dabei sollten sie aber darauf achten, dass sie sich mit ihren Späßen nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen: Das kann böse Folgen haben, im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld.

Das Polizeimitglied, das keins ist

Wenn die Jecken wieder unterwegs sind, ist eins meistens sicher: Der Alkoholpegel ist hoch (mit unseren Kater-Tipps geht es am nächsten Tag vielleicht gleich wieder besser), die Laune gut und es gibt eine Hülle und Fülle an Kostümen, die die meisten Requisiteur:innen vor Neid erblassen lässt.

Bei der Wahl eurer Verkleidung solltet ihr allerdings Vorsicht walten lassen; dies gilt vor allem dann, wenn das eigene Kostüm einer Uniform in ihrem Aussehen besonders nahekommt. Ist dies nicht der Fall, könnte es Ärger mit dem Gesetz geben. Paragraph 132a des Strafgesetzbuchs regelt genau, was Betroffenen bei einem Verstoß droht:

Wer unbefugt die Bezeichnung inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer sich also schon darauf freut, als Polizist:in oder Armeeangehörige:r zu feiern, sollte besser noch eimal in sich gehen und das Kostüm einer genauen Prüfung unterziehen.

Der problematische Pirat

Bei Berufen wie Polizist oder Soldat ist allerdings noch längst nicht Schluss. Möchte sich jemand als Pirat oder auch als Ritter verkleiden und nimmt dazu eine Waffenattrappe mit, könnte es teuer werden. Der Merkur schreibt dazu:

Zwar sind Attrappen von Waffen oder Schwertern grundsätzlich erlaubt, allerdings dürfen sie nicht zu echt aussehen. Ist das der Fall, handelt es sich um sogenannte Anscheinswaffen. Und die dürfen laut §42a Waffengesetz nicht mitgeführt werden.

Also Augen auf bei der Kostümauswahl, damit euch das Lachen beim Feiern nicht auf einmal vergeht!

Verwendete Quellen:

Strafgesetzbuch: § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

Heidelberg 24: Teure Fastnacht: Wer diese Faschings-Regeln nicht kennt, riskiert ein hohes Bußgeld

Merkur: Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diese Kostüme sind an Karneval verboten

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