Diese Regeln gelten für die Periode unmittelbar nach der Bundestagswahl

Die Entscheidung ist gefallen! Die Bundestagswahl ist vorbei, doch bis die neue Regierung steht, kann es noch eine Weile dauern. Was bis dahin passiert, erfährst du hier.

Der deutsche Bundestag
© Sean Gallup@Getty Images
Der deutsche Bundestag

Nach der Bundestagswahl am Sonntag steht das Zwar wird das vorläufige Ergebnis fest. Das endgültige amtliche Ergebnis gibt es allerdings erst in einigen Tagen oder sogar Wochen.

Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise sowie die vorläufig Gewählten in den Wahlkreisen und in den Ländern mit der Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei können beim Bundeswahlleiters abgerufen werden.

Es wird davon ausgegangen, dass der Bundeswahlausschuss es am Freitag, dem 15. Oktober 2021 in einer öffentlichen Sitzung im Bundestag in Berlin feststellen und bekannt geben wird.

Die Verhandlungen laufen

Weil dieses Jahr so viele Deutsche wie noch nie zuvor per Briefwahl gewählt haben, ist es wahrscheinlich, dass die ersten Prognosen, die unmittelbar nach Schließung der Wahllokale gemacht werden, falsch sind.

Der Grund, aus dem das endgültige Ergebnis noch eine Weile auf sich warten lässt, sind die Koalitionsverhandlungen, die mehrere Tage dauern können.

Was passiert in der Übergangszeit?

Bedeutet das nun, dass Deutschland während dieser Periode keine Regierung hat? Dank des deutschen Grundgesetzes sind genaue Regeln für die Übergangszeit festgelegt.

Laut Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes endet die Wahlperiode des Bundestags "mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages".

Das bedeutet, dass der alte Bundestag so bestehen bleibt, bist die neuen Abgeordneten in einer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Auch Angela Merkel bleibt bis dahin im Kanzleramt.

Noch müssen wir uns also nicht von Angie und ihrer berühmten Handgeste verabschieden. Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss diese Sitzung Artikel 39 Absatz 2 zufolge stattfinden.

"Bis zur Ernennung eines Nachfolgers"

Die bisherige Regierung bleibt also vorerst im Amt. Der Bundespräsident muss den oder die Bundeskanzler:in offiziell um die Weiterführung der Amtsgeschäfte ersuchen, was jedoch nur als Formalie gilt. In Artikel 69 Absatz 3 des Grundgesetzes steht:

Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

Der Bundespräsident schlägt dann auch eine:n neue:n Bundeskanzler:in vor. Nach der Wahl am Sonntag wird der Bundestag nun um 137 Sitze erhöht und aus 735 Abgeordneten bestehen.

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