Rundfunkgebühren: Unter dieser Bedingung könnt ihr euch abmelden

In der heutigen Zeit von etlichen Streamingdiensten ist es vermutlich Alltag, gar nicht mehr öffentlich-rechtliches Fernsehen in Betracht zu ziehen. So befreit ihr euch von den Rundfunkgebühren.

Rundfunkgebühren, Radio, Fernsehen
© Huber & Starke@Getty Images
Rundfunkgebühren, Radio, Fernsehen

Grundsätzlich muss in Deutschland jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag bezahlen. Dabei bleibt die Beitragshöhe unabhängig von den Empfangsgeräten wie Fernseher oder Radio. Wer jedoch den Rundfunkbeitrag, bis 2013 unter GEZ bekannt, nicht mehr zahlen möchte, kann Folgendes beachten.

So befreit du dich von den Gebühren

Wenn du studierst und gleichzeitig BAföG erhältst, jedoch nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kannst du dich von den Gebühren befreien lassen, wie t-online beschreibt. Außerdem musst du nicht mehr zahlen, wenn du Arbeitslosengeld II oder Rente erhältst.

Befreien lassen von dem Beitrag kannst du dich ebenso, wenn du körperlich oder seelisch eingeschränkt bist, entweder wirst du ganz von den Kosten befreit oder zahlst einen reduzierten Beitrag. Auf der offiziellen Seite des Rundfunkbeitrags kann nachgelesen werden, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um den Beitrag nicht mehr zu zahlen.

Kann ich mich davon befreien oder abmelden?

Nein, befreien geht nur, wenn du zu einer der oben genannten Gruppen gehörst. Dich einfach so von den Kosten befreien zu lassen, weil du lieber Netflix und Co. schaust, funktioniert nicht. Die Quelle berichtet weiter, dass jeder Haushalt eben nach dem "Solidaritätsprinzip verpflichtet" ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Jedoch kannst du beispielsweise deine Anschrift von den Gebühren abmelden im Fall eines Umzugs ins Ausland, zu "einem anderen Beitragszahler", ins Pflegeheim oder bei "Tod des Beitragszahlers".

Nicht doppelt die Gebühren zahlen

Denn das verhindert, dass du doppelt den Beitrag zahlen musst. Unten findest du den Link, wo du dich von den Kosten abmelden kannst. Doch nur, wenn du wie gesagt zu den vorherigen Gruppen gehörst! Die Postanschrift findest du ebenso auf der offiziellen Homepage des Rundfunkbeitrags.

Eine Abmeldung geht auch nur dann, wenn du Belege mitschicken kannst. Bei Tod musst du beispielsweise eine Kopie der Sterbeurkunde hinzufügen oder eine neue Meldebescheinigung bei Umzug.

Immer die Beitragsnummer angeben

Bei der Abmeldung von der Rundfunkgebühr solltest du immer deine Beitragsnummer aufführen. Diese befindet sich auf vorherigen Zahlungsaufforderungen "oder anderen Schreiben der Beitragszentrale", so t-online weiter.

Solltest du den Beitrag einmal zu spät zahlen, können Kosten auf dich zukommen und gerichtliche Maßnahmen. Vier Wochen bleiben dir grundsätzlich an Zeit, um den Rundfunkbeitrag nach Mitteilung zu zahlen.

Verwendete Quellen:

t-online: 'Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

rundfunkbeitrag.de: 'Befreiung oder Ermäßigung beantragen'

rundfunkbeitrag.de: 'Abmelden'

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