Frau hilft Obdachlosem und muss Strafe zahlen

Eine Rentnerin aus Wien wollte an einem kalten Tag nur einem Obdachlosen helfen und Gutes tun. Das Ganze hatte aber einen weniger schönen Ausgang.

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Ein Happy End möchten wir doch alle lesen, wenn es um Obdachlose geht. So zum Beispiel die herzerwärmende Geschichte einer Millionärserbin, die einen ehemaligen Obdachlosen geheiratet hat. Oder auch die Hilfsbereitschaft eines türkischen Frisörs, der neben Tee auch einen Haarschnitt und neue Kleider für einen ihm bekannten Mann ohne Wohnsitz anbot. Doch bei dem nun geschilderten Fall gibt es keinen positiven Ausgang.

Handeln im Dienst der Nächstenliebe

Eine 70-jährige Rentnerin aus Wien wollte an einem kalten Nachmittag einem Obdachlosen helfen und brachte ihm eine Decke. Dafür parkte sie kurz in einer Einfahrt und gab dem Mann dem wärmenden Überwurf, den er an diesem Tag so sehr brauchte. Danach stellte sie ihr Auto an einer anderen Stelle ab.

Anschließend wollte sie aber noch mehr für ihn tun und ging in ein Lokal, um ihm einen wärmenden Tee zu bringen. Dazu rief sie noch das Kältetelefon an, damit sie den Mann in Sicherheit wusste. Die gute Tat dauerte gerade einmal zehn Minuten, war für ihr Gegenüber aber vielleicht sogar lebenswichtig.

Eine Strafzahlung von 400 Euro flatterte ins Haus

Gutes zu tun, wird manchmal jedoch bestraft und nicht belohnt. Genau dies musste die Wienerin jetzt auch erfahren. Nachdem sie drei Minuten in einer Einfahrt stand und danach ihr Auto extra auf einem Parkplatz in der Nähe abstellte, da die Hilfsaktion nun doch länger dauerte als geplant, kam kürzlich eine Besitzstörungsklage bei ihr an.

Die in Österreich sitzende Firme "Zupf di" (das heißt so viel wie "Verzieh dich"), welche die Rentnerin kontaktiert hat, ist für ihre dubiosen Praktiken bereits bekannt. 399 Euro verlangen sie für drei Minuten Parken in der Einfahrt von ihr. Besonders pikant: 200 Euro dieses Bußgeldes gehen an die Person, von der der Tipp kam. Die Dame wurde also verpfiffen.

Sie will es auf eine Klage ankommen lassen

Die gute Samariterin wandte sich schockiert an Heute.at, ein Medium der österreichischen Presse: "Für mich geht es hier nicht um eine Verkehrsbehinderung, sondern um Abzocke." Zupf di zeigt sich nicht einsichtig und beharrt auf dem Vergehen. Die Firma scheint aber gewillt zu sein, die Höhe der Strafzahlung zu senken, wie Medien berichten.

Zahlen will die hilfsbereite Rentnerin aber nicht, sondern es auf eine Anzeige der Firma ankommen lassen. Es ist aber nicht der erste Fall dieser Art. In den USA wurde sogar einmal eine damals 78 Jahre alte Frau verhaftet, weil sie Obdachlose in ihrer Stadt mit Essen versorgt hatte. Sie verklagte daraufhin ihre Stadt im Bundestaat Arizona.

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Verwendete Quellen:

FOCUS: Rentnerin hilft frierendem Obdachlosen und muss nun 400 Euro zahlen

Nordkurier: Rentnerin hilft frierendem Obdachlosen und soll 400 Euro Strafe zahlen

MSN: Falschparken aus Nächstenliebe: Rentnerin soll 400 Euro zahlen

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