Doch kein Oster-Lockdown: Welche Regeln jetzt noch gelten!

Nachdem die Regierung zwei Mal in der letzten Woche ihren Fahrplan geändert hat, überrascht es nicht, wenn der ein oder andere im Chaos der Maßnahmen nicht mehr so richtig weiter weiß. Wir erklären, was man jetzt wissen muss.

An Ostern ist dieses Jahr alles anders. Oder doch nicht?
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An Ostern ist dieses Jahr alles anders. Oder doch nicht?

Halt Stopp. Was ist jetzt nochmal genau erlaubt? Welche Geschäfte sind geöffnet und - muss ich am Gründonnerstag arbeiten? Diese Frage stellt sich vermutlich gerade ein Großteil der Deutschen.

Entscheidungs-Chaos

Noch am vergangenen Montag bangt Deutschland wegen der Aussicht auf einen harten Lockdown, woraufhin die Regierung eine fünftägige Ruhezeit beschließt.

Während der Ostertage wäre also sozusagen nichts, wie in anderen Jahren. Gründonnerstag und Karsamstag sollten wie Feiertage behandelt werden. Oder doch nicht.

Wie genau man diesen Beschluss interpretieren soll, hat niemand so richtig verstanden. Aber das ist mitttlerweile ja schon gar nicht mehr von Interesse. Denn gestern hat die Kanzlerin ihren Fahrplan erneut geändert.

In den Morgenstunden hat sie kurzfristig eine Konferenz mit den Länderchefs einberufen, um auf die enorme Kritik einzugehen, die überall im Land nach Bekanntgabe der Osterbeschlüsse laut geworden ist.

Dann entscheidet sie kurzerhand: Die Osterbeschlüsse werden gestoppt! Aber was das jetzt genau für dei Bevölkerung bedeutet, ist eine ganz andere Frage.

Diese Regelungen gelten ab jetzt

An Ostern muss die Außengastronomie überall schließen. Genauer gesagt: zwischen dem 1. und 5. April sind Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verboten.

Der Lockdown wird vorerst bis zum 18. April fortgesetzt, wobei sich auch an Ostern maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Dabei zählen Kinder unter 14 zählen nicht und Paare gelten als ein Haushalt.

Die Notbremse, die die Bundeskanzlerin vor einigen Wochen durchgesetzt hat, kommt zum Einsatz, wenn es nötig ist. Das bedeutet verschärfte Regeln bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

Dann sind private Treffen nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person möglich, wie es vor Kurzem schon einmal die Regel war. Kinder unter 14 zählen in diesem Fall mit.

Lockerungen sind möglich, wenn die Inzidenz unter 35 fällt. Dann können sich maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 nicht zählen und Paare als ein Hausstand gelten.

Mindestens einmal die Woche soll es jedem Bürger möglich sein, sich kostenlos testen zu lassen. In Kitas und Schulen sollen flächendeckende Tests eingeführt werden.

Reisen sind bis dato nicht gesetzlich verboten. Im Inland können zwar in Hotels und Pensionen nur Dienstreisende unterkommen, doch wenn Reisende privat unterkommen, ist das erlaubt.

Bund und Länder appellieren dennoch nachdrücklich an die Bevölkerung, zumindest jetzt noch nicht zu reisen. Bei zu unbedachtem Verhalten könnten wir uns an Ostern in einer ähnlichen Lage befinden, wie an Weihnachten.

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