Lokführerstreik: Das gilt es zu beachten, wenn man kein Geld verlieren will

Seit der Nacht vom 10. auf den 11. August um 2 Uhr streikt die Lokführergesellschaft GDL - ausgerechnet mitten im Ferienverkehr. Doch schon in der Nacht von Donnerstag auf Freitag soll der ganze Spuk vorbei sein. Wir verraten dir, welche Rechte als Fahrgast du jetzt hast!

Streik der Lokführer:innen
© picture alliance / Kontributor@Getty Images
Streik der Lokführer:innen

Um zumindest ein Viertel der Bahnverbindungen aufrechtzuerhalten, hat die Bahn im Fernverkehr für einen Ersatzfahrplan gesorgt. Im Internet können Interessierte die aktuellen Verkehrsmeldungen entnehmen. Doch was, wenn man mitten in der Reise steckt und plötzlich kein Anschlusszug mehr da ist o.ä. passiert?

Ans Ziel gelangen

Für Bahnreisen im Fernverkehr zwischen dem 11. und 13. August gilt, dass Reisende ihr Bahnticket flexibel nutzen können - das gilt übrigens auch für Sparpreise und Super-Sparpreise. Und das noch bis zum 20. August! Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden, wie tagesschau.de berichtet.

Auch im Nahverkehr können Reisende auf andere Züge ausweichen. Allerdings nur, wenn ersichtlich ist, dass ihr eigentlicher Zug mindestens 20 Minuten Verspätung haben wird. Und: Wer auf einen teureren Zug umsattelt, muss erst mal die Mehrkosten tragen, kann sich diese aber später im Reisezentrum oder auch direkt online zurückholen.

Einfach gar nicht reisen?

Wer sich den ganzen Stress nicht geben möchte, kann auch einfach sein Ticket und ggf. die Sitzplatzreservierung zurückgeben. Die Stornierung ist kostenfrei und der gesamte Reisepreis wird erstattet. Das geht wieder z.B. vor Ort in einem DB-Reisezentrum. Für Online-Tickets gibt es auch die Möglichkeit, auf der Webseite der DB ein Formular auszufüllen.

Wer mutig genug ist, um sich doch auf die Odyssee zu begeben, sollte mit Verspätungen rechnen. Doch auch da die gute Nachricht: Die Bahn zahlt ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof 25 Prozent des Tickets, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Dabei bleibt es den Kunden und Kundinnen belassen, ob sie lieber einen Gutschein oder Bargeld haben wollen.

Und sonst?

Auch Reisende mit Monatstickets oder anderen Zeitfahrkarten werden ab einer 60-Minuten-Verspätung entschädigt, allerdings mit einer pauschalen Entschädigung.

Die Bahn stellt Taxis zur Verfügung, wenn eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof wahrscheinlich ist und die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt. Das macht sie auch, wenn die letzte fahrplanmäßige Zugverbindung ausfällt und man ohne Taxi bis 24 Uhr nicht mehr an den Zielbahnhof gelangt.

Ist eine Weiterreise am gleichen Tag nicht mehr möglich oder zumutbar, muss die Bahn entweder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen oder "angemessene Übernachtungskosten" zurückerstatten.

Im Video verraten wir euch noch, was Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die z. B. pendeln, zu beachten haben!

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