In dieser deutschen Stadt ist es bald möglich, sich mit seinem Haustier begraben zu lassen

Ein neues Gesetz macht es möglich, dass Haustierbesitzer zusammen mit ihren tierischen Freunden beerdigt werden können. Wir erklären euch alles Notwendige, was ihr wissen müsst!

Katze auf Friedhof
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Katze auf Friedhof

Schluss damit, verstorbene Haustiere im eigenen Garten zu verbuddeln! Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft haben ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Demnach wird es zukünftig erlaubt sein, zusammen mit seinem Haustier bestattet zu werden.

Bestattungen auf dem Ohlsdorfer Friedhof

Bis die Vorgaben aus dem neuem Gesetz allerdings umgesetzt sein werden, könnte es noch ein Jahr dauern. Aktuell ist geplant, dass auf dem Ohlsdorfer Friedhof eine ein Hektar große Fläche für Mensch-Tier-Bestattungen eingerichtet wird.

Der Bereich wird optisch zum traditionellen Friedhof abgegrenzt sein, so die FAZ. Niemand solle sich durch den neuen Friedhofsteil verletzt fühlen. Es können allerdings nur kleine Tiere wie beispielsweise Hunde oder Katzen beerdigt werden, Pferde oder andere größere Tiere sind verboten.

Bestattung im Testament festhalten

Es gibt nur wenige Mensch-Tier-Friedhöfe in Deutschland. Daher ist das Interesse an dem neuen Projekt sehr groß. Wenn das Tier nach dem Mensch stirbt, muss die Person die Grablegung des Tieres im Testament festhalten und Freunde oder Angehörige damit beauftragen.

Die Tiere müssen eingeäschert werden, damit sie in einer Urne neben dem Besitzer begraben werden können. Die Katholische Kirche spricht sich für das neue Gesetz aus und sagt gegenüber FAZ:

Die jetzt in Rede stehenden Änderungen halten wir für angemessen und sehen unsere Anliegen, insbesondere eines würdigen Umgangs mit den Verstorbenen gewahrt.

Warum es bisher nicht möglich war, mit seinem Haustier beerdigt zu werden, erfahrt ihr im Video oben.

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