Gesetz zur Rehabilitierung von queeren Bundeswehrangehörigen geht nicht weit genug

Der Bundesrat stimmt am Freitag über das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von Soldaten und Soldatinnen ab, die jahrzehntelang in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DRR (NVA) wegen ihrer Sexualität und Geschlechtsidentität diskriminiert wurden.

Parade der Bundeswehr
© Etienne Girardet@Getty Images
Parade der Bundeswehr

Ein erster Schritt, aber lange nicht genug! Das finden Homosexuellenverbände, denen das neue Gesetz, dessen Zustimmung durch die Länderkammer als sicher gilt, nicht weitgenug geht.

Tropfen auf dem heißen Stein

Was das Gesetz verspricht, ist eine "symbolische Entschädigung" von 3.000 Euro pro betroffener Person, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität dienstrechtliche Benachteiligungen erlitten.

Außerdem sollen Urteilen der Militärgerichte, die aufgrund von gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen gesprochen wurden, annulliert werden. Ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn man bedenkt, dass queere Personen in der Bundeswehr jahrzehntelang systematisch diskriminiert und verfolgt wurden.

Nur symbolische Wiedergutmachung

Luftwaffenoffizier und Vorsitzender des Vereins QueerBw, welcher die Interessen von LGBTQIA+-Personen in der Bundeswehr vertritt, sagt gegenüber RND.de, dass das Gesetz "weit hinter seinen Möglichkeiten geblieben" sei.

So decke die symbolische geldliche Wiedergutmachung nicht mal annähernd den finanziellen Schaden, der bei vielen queeren Personen in der Bundeswehr und der NVA entstanden sei. Ihnen wurden Beförderungen verweigert, wodurch den betroffenen Personen Pensions- und Rentenansprüche in sechsstelliger Höhe entgangen seien.

Nicht jede*r hat ein Anrecht auf Wiedergutmachung

Außerdem sei laut QueerBw der Kreis der Antragsberechtigten zu eng gefasst. Anspruch auf Rehabilitierung haben nur Soldaten und Soldatinnen. Nicht jedoch Wehrpflichtige, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht in die Bundeswehr aufgenommen wurden.

Und zu guter Letzt werden nur jene Fälle entschädigt, die sich vor dem 3. Juli 2000 ereignet haben. Sarah Ponti, Grundsatzreferentin beim Schwulen- und Lesbenverband Deutschlands (LSVD), sagt dazu: "Es ist nicht so, dass es danach keine Diskriminierung mehr gab."

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