Rückschlag für Sahra Wagenknecht: BSW scheitert vor Gericht

Damit haben Sahra Wagenknecht und ihre Partei sicherlich nicht gerechnet: Ihr Ersuchen vor Gericht wurde abgelehnt.

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Der Wahlkampf für die Europawahlen in in vollem Gange. Die Parteien wollen sich auch im Fernsehen möglichst oft und möglichst gut präsentieren. In diesem Zusammenhang hat das Bündnis Sahra Wagenknecht einen Eilantrag vor Gericht gestellt – doch dieser wurde abgelehnt.

Sahra Wagenknecht und ihre Partei BSW wollen fünftstärkste Kraft werden

Die Partei der einstigen Linken-Spitzenpolitikerin Sahra Wagenknecht ist noch recht jung. Dennoch darf sie sich bereits über großen Zuwachs freuen. BSW sei eine links-konservative Partei, betonte Wagenknecht mehrfach.

Ziel des Bündnisses sei es unter anderem, Wähler:innen der AfD abzuwerben, die die Partei eher aus Protest denn Überzeugung wählen. Zudem sei man sich sicher, dass man bei den Europawahlen die fünftstärkste deutsche Partei werde – noch vor der FDP und der Linken.

Deshalb forderten sie Einladung zu Wahl-Sendungen im TV

Aus diesem Grund war es für Wagenknecht und Co. auch ein regelrechter Affront, dass der BSW-Spitzenkandidat Fabio de Masi nicht zur Wahlarena 2024 der ARD eingeladen wurde. Im Gegensatz zu den Vertreter:innen der CDU, SPD, Grünen, FDP, Linken und AfD.

Per Eilantrag vor Gericht forderte BSW eine entsprechende Korrektur – die Begründung: Nicht nur, dass man voraussichtlich besser bei der Europawahl abschneiden werde als FDP und Linke – man fühle sich durch die Nicht-Einladung in die Sendung auch in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Doch Gericht urteilt: Sender darf selbst entscheiden, wer eingeladen wird

Der WDR, zu dem die ARD gehört, hatte derweil argumentiert, dass die anderen Parteien – im Gegensatz zu BSW – "bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten" seien und zudem auch in Deutschland selbst eine gewisse politische Relevanz hätten. Und das auch schon länger.

Das Verwaltungsgericht in Köln hat dem Sender nun Recht gegeben: BSW werde insgesamt ausreichend in verschiedenen Wahlsendungen repräsentiert und es liege in der Verantwortung des Senders, im Rahmen des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, "nach Ermessen selbst zu bestimmen", wer in welche Sendung eingeladen werde.

BSW könnte allerdings noch Beschwerde einleiten

Die Wahlarena 2024 wird am 06. Juni ausgestrahlt, also nur wenige Tage vor der Europawahl. Sahra Wagenknecht und ihre Partei haben theoretisch die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Beschluss des Kölner Gerichts einzulegen.

In diesem Fall würde das Oberverwaltungsgericht in Münster erneut darüber befinden, ob de Masi eingeladen werden muss oder ob es dem WDR ebenfalls in seiner Entscheidung Recht gibt. Ob BSW diesen Schritt geht, bleibt abzuwarten.

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Verwendete Quelle:

Verwaltungsgericht Köln: VG Köln: Wagenknecht-Partei muss nicht zur „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden

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