Körperverletzung: Arzt hat Patienten seine Initialen in Organe eingebrannt

Ein britischer Arzt wird von der Ärztekammer angeklagt, weil er vor der Transplantation seine Initialen in die Leber eines Patienten eingebrannt hat. Dieses Vergehen hat schwerwiegende Folgen.

Arzt hat seine Initialen seinen Patient:innen eingebrannt
© Pramote Polyamate@Getty Images
Arzt hat seine Initialen seinen Patient:innen eingebrannt

Birmingham: Ein 57-jähriger Chirurg, Simon Bramhall, hat die Leber von zwei Patient:innen vor der Transplantation gebrandmarkt. Die Verletzung der Menschenrechte führte zu strengen Maßregelungen für den Arzt.

Gebrandmarkte Leber mit Argon-Plasma-Koagulation

Der Arzt hat zugegeben, 2013 während seiner Tätigkeit im Queen Elizabeth Hospital in Birmingham mit einem Argonstrahl seine Initialen "SB" auf die zu transplantierenden Lebern seiner Patient:innen gefälscht zu haben.

Nachdem ein Chirurg die Initialen bei der Nachuntersuchung eines seiner Patient:innen gesehen hatte, wurde Bramhall 2013 von seinem Posten als beratender Chirurg suspendiert. Mit einem Mobiltelefon wurde ein Foto der vier Zentimeter großen Markierung aufgenommen und veröffentlicht.

Das Verhalten des damaligen Arztes sei "von einer gewissen beruflichen Arroganz getragen" gewesen und habe das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Arztberuf "untergraben", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Bewertung des Medical Practitioners Tribunal Service (MPTS).

Verletzung von Menschenrechten

Die Brandmarkung mit seinen Initialen auf dem Organ eines Patienten stellt eine schwere Verfehlung und Verletzung der Menschenrechte dar. Patient:innen, die seine Initialen abbekommen haben, erlitten - Berichten zufolge - durch das Einbrennen erhebliche psychische Schäden.

Bramhall sagt, er habe dies getan, um die Spannungen im Operationssaal zu entschärfen und um die Situation zu komprimieren. Das Gremium entschied, dass der 57-Jährige aus dem Ärzteregister gestrichen wird als eine "angemessene und verhältnismäßige" Konsequenz.

Das Tribunal fügte hinzu:

Der körperliche Angriff auf zwei schutzbedürftige Patienten, die in einem klinischen Umfeld bewusstlos waren und von denen einer erheblichen und dauerhaften emotionalen Schaden erlitten hat, untergräbt ernsthaft das Vertrauen der Patienten und der Öffentlichkeit in den ärztlichen Beruf und bringt den Berufsstand als Ganzes unweigerlich in Verruf.
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