Homeoffice während Corona: Was lässt sich absetzen bei der Steuererklärung?

"Steuererklärung" ist für viele Deutsche ein Begriff, der nicht gerade Freude aufkommen lässt. Vor allem in Zeiten von Corona gestaltet sich das Ganze noch etwas komplizierter, weil so viele wie noch nie zuvor vom Homeoffice aus arbeiten. Was hierbei zu beachten ist und ob sich sogar etwas absetzen lässt, verraten wir euch hier..

Ein Mann sitzt an einem Apple MacBook Pro am Schreibtisch
© Malte Helmhold@Unsplash
Ein Mann sitzt an einem Apple MacBook Pro am Schreibtisch

Aufgrund von Corona sind viele Arbeitnehmer:innen ins Homeoffice gewechselt und fragen sich nun, wie sich das auf die Steuererklärung auswirkt. Die Expertinnen und Experten der VLH, des größten Lohnsteuervereins Deutschlands, wissen genau Bescheid und diese Informationen wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten.

Kann der Homeoffice-Platz von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, sofern es sich um ein Arbeitszimmer handelt. Eine Arbeitsecke ist dagegen generell nicht absetzbar. Damit aber auch die Arbeitnehmer:innen, die wegen der COVID-19-Pandemie zu Hause am Küchentisch, am Esstisch oder auf der Couch gearbeitet haben, ebenfalls einen steuerlichen Vorteil gelten machen können, hat die Bundesregierung Ende 2020 die Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021 beschlossen. Und diese deckt eben auch den Fall ab, dass zu Hause eben nur eine kleine Arbeitsecke zur Verfügung steht.

Worum handelt es sich bei der Homeoffice-Pauschale genau?

Mit der neuen Homeoffice-Pauschale, welche 5 Euro pro Tag beträgt, können all jene Arbeitnehmer:innen, die wegen der Corona-Krise zu Hause am Küchentisch, Esstisch oder in einer Arbeitsecke haben arbeiten müssen, bis zu 600 Euro (also 120 Tage) im Jahr steuerlich geltend machen. Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale, anders als bei einem Zuschlag oder Bonus, in die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro mit einkalkuliert.

Das bedeutet, dass nur diejenigen, die allein durch ihre Werbungskosten (zum Beispiel aufgrund eines längeren Arbeitswegs oder anderer beruflicher Ausgaben), beziehungsweise mit ihren Werbungskosten plus der Homeoffice-Pauschale, über einen Betrag von 1.000 Euro kommen. So können sie also tatsächlich Steuern im Vergleich zu früheren Jahren sparen.

Was ist in Bezug auf Homeoffice bei der Steuererklärung noch wichtig?

Die Entfernungspauschale: Und zwar müssen bei den Arbeitstagen nicht nur die Krankheitstage, Urlaubstage und Fortbildungstage abgezogen werden, sondern auch die Homeoffice-Tage. Es können also nur die Arbeitstage, an denen man auch tatsächlich zur Arbeitsstelle gefahren ist, wirklich berücksichtigt werden.

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