Anwältin spricht Klartext: An diesen öffentlichen Orten könnten wir zur Corona-Impfung verpflichtet werden

Eine Fluggesellschaft sieht bereits vor, für internationale Flüge eine Corona-Impfpflicht festzuschreiben. Ist dies erst der Anfang einer immer länger werdenden Reihe einzelner Impfungsaufforderungen?

Corona-Impfung
© Adriana Duduleanu / EyeEm@Getty Images
Corona-Impfung

Die australische Fluggesellschaft Quantas will für internationale Flüge eine Corona-Impfpflicht festschreiben, sobald weltweit mit den Impfungen begonnen wird. Viele Menschen sind nun aufgrund dieser Ankündigung beunruhigt.

Kommt jetzt die gefürchtete Corona-Impfpflicht durch die Hintertür? Die Anwältin Nicole Mutschke gibt im Interview mit RTL Auskunft über brennende Fragen, die viele Menschen zurzeit beschäftigen.

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Könnte uns die Impfpflicht über die Hintertür verschrieben werden?  Catherine Falls Commercial

Fitnessstudios

Mutschke hat keine Zweifel, dass Fitnessstudios eine Corona-Impfpflicht verlangen können. Vertraglich könnten sie diese festlegen, denn sie können sich schließlich ihre Kunden "aussuchen":

Das sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (...) Letztendlich ist das Vertragsfreiheit.

Vorwürfe auf Diskriminierung sind deshalb nach der Anwältin hier kaum unberechtigt. Es heißt abzuwarten, ob und wie sich dies entwickeln wird, sobald der Impfstoff im Umlauf ist und Fitnesscenter wieder ihre Türen öffnen.

Restaurants

Auch hier steht der Einführung der Corona-Impfpflicht nicht wirklich ein Gesetz im Wege. Denn falls ausgewählte Restaurants eine Impfung von ihren Kunden verlangen, fällt dies nach Anwältin Mutschke unter das Hausrecht.

Bahn und öffentliche Verkehrsmittel

Für die Bahn und die öffentlichen Verkehrsmittel gilt die Beförderungspflicht. Nach der Meinung von Nicole Mutschke dürfen hier Nicht-Geimpfte nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. Viele privatwirtschaftliche Unternehmen des Transportsektors werden aber wohl die Impfpflicht einführen.

Arbeitgeber

Hier ist die Rechtslage differenzierter. Die Anwältin nennt aber einen wichtigen, hier geltenden Punkt: "Impfen ist privater Bereich." Eine Vorschrift zur Impfung greift hier in den Bereich der körperlichen Unversehrtheit ein und ist deshalb sehr problematisch.

Der Arbeitgeber ist aber auf jeden Fall berechtigt, seinen Arbeitnehmer nach dessen Impfung zu fragen. Allgemein wird die Frage potienzieller Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Corona-Impfpflicht bereits heftig diskutiert.

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