Prozess um R. Kelly: Erster männlicher Zeuge belastet ihn schwer

Der Prozess des ehemaligen Rapper R. Kelly ist seit einigen Wochen im Gange. Jetzt berichtet der erste männliche Zeuge von dem Missbrauch, den er durch den Musiker erfahren haben soll.

Zeuge im R. Kelly Prozess: Der Rapper soll ihn als Minderjährigen vergewaltigt haben
© Nuccio DiNuzzo@Getty Images
Zeuge im R. Kelly Prozess: Der Rapper soll ihn als Minderjährigen vergewaltigt haben

Vorwenigen Wochen hat die diesjährige Gerichtsverhandlung von R. Kelly begonnen. Neben der Kronzeugin Aaliyah, einer Sängerin, die Anfang der 2000er Jahre bei einem Unfall verstorben ist, sollen diverse andere Opfer den Produzenten mit ihren Aussagen zur Rechenschaft ziehen.

Ausmass der Straftaten wird deutlich

So haben im August bereits zwei Frauen vor dem zuständigen Gericht in New York ausgesagt und geschildert, was der jetzt 54-Jährige ihnen in der Vergangenheit angetan haben soll.

Dabei wird das Ausmaß der Straftaten deutlicher, als bislang bekannt gewesen ist. Unter anderem soll Robert Kelly die Opfer, welche einst sogar Fans des Sängers gewesen sind, eingesperrt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Mann sagt gegen R. Kelly aus

Bei Widerstand drohten den teilweise Minderjährigen harte Konsequenzen in Form von körperlicher Gewalt, Erpressung und Bedrohung. Am vergangenen Montag hat angesichts des Prozesses nun auch die erste männliche Person gegen den Prominenten ausgesagt.

Gegenüber der New York Times berichtet der Mann, wie er im Alter von 17 Jahren zum Sex mit R. Kelly gezwungen wurde, nachdem dieser ihm seine Unterstützung im Aufbau einer Gesangskarriere versprochen habe.

Lebenslange Haft könnte bevorstehen

Eine weitere und damit bereits vierte Zeugin berichtet von einem ähnlichen Schicksal. So soll auch sie im Alter von 17 Jahren von dem Superstar vergewaltigt worden sein.

Insgesamt wird Robert Sylvester Kelly in mehr als zwei Dutzend Punkten angeklagt. Bei einer Verurteilung würde ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bevorstehen, wenn nicht sogar lebenslänglich.

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