Michael Wendler: Klage gegen Schönheitschirurgen

Michael Wendler sorgt mit seinem Prozess gegen einen Schönheitschirurgen für Aufsehen.

Michael Wendler
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Michael Wendler

Immer wieder steht Michael Wendler in den Schlagzeilen, meist geht es um seine Aussagen bezüglich Corona oder um sein Privatleben mit Laura, mit der er sich vor wenigen Monaten einen OnlyFans-Kanal aufgebaut hat - allerdings macht Laura nun lieber alleine Karriere auf dem Portal.

Der Wendler und seine Gerichtsverfahren

Auch juristisch geht es beim Wender rund, denn wegen seines Insolvenzverfahrens soll er bei Gericht vorstellig werden, erscheint dann aber einfach nicht. Jetzt steht der Schlagersänger wieder vor Gericht, allerdings nicht als Beschuldigter, sondern als Opfer.

Michael Wendler hat nämlich Klage eingereicht gegen einen Schönheitschirurgen. Der Prozess findet am kommenden Mittwoch am Landgericht Düsseldorf statt und es geht um eine Summe von 145.000 Euro.

Attest soll gefälscht sein

Dabei geht es aber nicht um eine verpfuschte Schönheitsoperation, wie man vielleicht meinen könnte, sondern um ein ganz anderes Thema. Im Interview mit Bild hat der Chirurg angedeutet, dass das Maskenattest von Michael Wendler, das er ihm ausgestellt haben soll, gefälscht sein könnte. Die Bild zitiert den Arzt wie folgt:

Der Briefkopf und die Unterschrift stimmen, aber der Mittelteil ist nicht unsere Schriftform. Ich denke, das ist rein kopiert worden. Es ist leicht, so etwas zu fälschen.

Verbot der Äußerungen

Dass das Maskenattest vom Wendler nicht echt sein soll, regt ihn ziemlich auf, weswegen er nun per Prozess erreichen will, dass dem plastischen Chirurgen derartige Äußerungen verboten werden.

Die Anwälte des Chirurgen und von Michael Wendler werden beim Prozess selbstverständlich anwesend sein, der Sänger selbst muss allerdings nicht persönlich vor Gericht erscheinen.

Ein weiteres Attest

Im Prozess soll das Attest in Originalform vorgelegt werden, um die Echtheit zu prüfen, Wendlers Rechtsanwalt Markus Haintz sagt gegenüber der dpa, dass die Sachlage für ihn klar sei und man notfalls die Fingerabdrücke auf dem Attest untersuchen könne, um zu beweisen, dass der Arzt das Papier tatsächlich in seinen Händen gehalten hat. Der Anwalt des Beschuldigten äußert sich bisher nicht zu dem Fall.

Das Gericht wird also feststellen, wer von beiden Recht bekommt. Außer dem angeblich gefälschten Dokument soll es noch ein zweites Attest geben, das den 49-Jährigen von den Abstrichen bei Corona-Tests befreit, gleiches soll für seine Ehefrau Laura Müller gelten.

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