Mehr Druck für Ungeimpfte: In Hessen dürfen Supermärkte nun Ungeimpfte aussperren

In Hessen greift nun die 2G-Regel um sich. Ab sofort dürfen hier auch die Einzelhändler und Supermärkte entscheiden, ob sie in ihrem Laden die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) oder die 2G-Regel anwenden. Zuvor gab es in den Supermärkten keine Zugangsbeschränkungen, um für alle Menschen eine Grundversorgung zu gewährleisten.

Baden-Wuerttemberg, Pforzheim: Numerous people are queuing at a supermarket to be vaccinated with the Astrazeneca vaccine without an appointment. A doctor vaccinates around 250 doses of Astrazeneca, for which she found no takers in her consultation hours because of distrust of the active ingredient
© picture alliance / Kontributor@Getty Images
Baden-Wuerttemberg, Pforzheim: Numerous people are queuing at a supermarket to be vaccinated with the Astrazeneca vaccine without an appointment. A doctor vaccinates around 250 doses of Astrazeneca, for which she found no takers in her consultation hours because of distrust of the active ingredient

In Hessen dürfen Supermärkte nun allen Ungeimpften den Einlass verwehren. Somit könnte der Einkauf der Lebensmittel vor Ort hier bald nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein. Doch was passiert dann mit den Ungeimpften? Diese müssten im schlimmsten Fall nach einer Alternative schauen. Also beispielsweise Freunde oder Familie in den Supermarkt schicken.

Ohne 2G bleibt die Maskenpflicht

Anscheinend ist sich auch die Landesregierung bewusst, welche dramatischen Folgen diese 2G-Regelung in Supermärkten haben könnte. So hoffen die Politiker, dass die Geschäfte die Regel nicht alle umsetzen.

So sagt der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier gegenüber der BILD:

Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.

Auch anderorts verschärft man die Corona-Regeln

Doch nicht nur das. Zu den neuen Corona-Vorschriften im Land Hessen gehört es auch, dass fortan in Alten- und Pflegeheimen bei nur einem einzelnen Corona-Fall nicht direkt ein Betretungsverbot für das gesamte Haus gilt. Vielmehr sollen man nun individuell Schutzmaßnahmen umsetzen.

Mitarbeiter in Krankenhäusern, die bislang noch ungeimpft sind, sollen sich nun zweimal pro Woche auf Corona testen lassen. In den Schulen soll weiter eine Maske auf dem Sitzplatz getragen werden. Bei einem positiven Schnelltest sollen sich die Mitschüler:in täglichen Tests unterziehen – und nicht erst auf die Bestätigung durch einen PCR-Test warten.

Impfung ist "unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei"

Da die kostenlosen Corona-Tests nun für viele Bürger:innen nicht mehr zur Verfügung stehen, appellierte Bouffier an diese, sich gegen Corona impfen zu lassen:

Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden. Die Impfung ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen.
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