Explosiv: Duo mit 160 Kilo Silvesterkrachern geschnappt

Diese zwei Feuerwerk-Fans hatten offenbar an Silvester Großes vor. Doch durch das Eingreifen der Polizei fällt ihre Mega-Knallerei zum Jahreswechsel nun definitiv ins Wasser.

Explosiv: Duo mit 160 Kilo Silvesterkrachern geschnappt
© Dinodia Photo@Getty Images
Explosiv: Duo mit 160 Kilo Silvesterkrachern geschnappt

Kurz hinter der tschechischen Grenze in Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) ist am vergangenen Montag Schluss mit lustig für zwei Männer. Sie geraten in eine Polizeikontrolleund die nimmt den Kleintransporter gründlich unter die Lupe – und macht einen mehr als überraschenden Fund.

Im Fahrzeug befinden sich ganze 160 Kilo an Feuerwerkskörpern! Der 25-jährige Fahrer und sein 29-jähriger Beifahrer geben an, sich mit den ganzen Böllern und Raketen auf einem sogenannten Asia Märkte in Eger eingedeckt zu haben.

Einfuhr ist eine Straftat

Doppeltes Pech für das Duo: Die Polizei hat nicht nur die ganzen Feuerwerkskörper sichergestellt, sondern nun steht den beiden Männern auch noch eine Anzeige ins Haus. Für die Einfuhr ihres tschechischen ‚Großeinkaufs‘ nach Deutschland hätten sie eine Genehmigung benötigt. Ohne diese handelt es sich, darauf weist msn.com hin, um eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz.

Tatsächlich gibt es strenge Vorgaben, wie viel Knallkörper man kaufenund transportieren darf. Da es sich bei Pyrotechnik um Gefahrgut handelt, gelten etwa bei der Lagerung spezielle Regelungen. Wie viel man z.B. bei sich zu Hause oder in der Garage deponieren darf, hängt von der jeweiligen Nettoexplosivmasse (NEM) ab, erläutert saesische.de.

Strenge Regeln bei Feuerwerkskörpern

Schon für den Transport mit dem Auto vom Geschäft zur Wohnung sind Gewichtsgrenzen zu beachten. So dürfen von Feuerwerkskörpern der Klassen F1 und F2 (geringe Explosionsgefahr) maximal 50 Kilo brutto befördert werden. Bei den Klassen F3 und F4 sind es sogar nur noch höchstens fünf Kilo.

Zudem sind bei der Einfuhr aus Drittländern wie Tschechien und Polen Regeln zu beachten. So sind bestimmte, genau definierte Knallkörper sogar komplett verboten. Soll Feuerwerk der Klassen F3 und F4 eingeführt werden, so ist dies nur mit speziellen Genehmigungen erlaubt. Außerdem gilt bei jeder Einfuhr von Feuerwerk aus einem Drittland: Dies ist beim Zoll anzumelden.

Insofern wird der Start ins neue Jahr für die beiden Feuerwerk-Fans nun vermutlich etwas weniger ‚knallig‘ ausfallen.

Verwendete Quellen:

Msn.com: Duo mit 160 Kilogramm Böllern gestoppt

Saesische.de: Feuerwerk zu Silvester: Was ist erlaubt und was nicht?

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