Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Anfahrtszeit als bezahlbare Arbeitszeit

Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs sieht vor: Anfahrtszeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen als bezahlte Arbeitszeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Anfahrtszeit als bezahlbare Arbeitszeit
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Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Anfahrtszeit als bezahlbare Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof hat einen Beschluss gefasst, was die Bezahlung von Anfahrtszeiten angeht. Demnach müssen Arbeitgeber die Fahrt zur Arbeit ihrer Angestellten bezahlen. Das gilt allerdings nur für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz.

Zu den Betroffenen gehören vor allem Berufsgruppen wie Handelsvertreter oder Elektriker. Bei ihnen zählt die erste und letzte Fahrt zwischen Wohnort und Kunden als zu bezahlende Arbeitszeit.

Für die Arbeitgeber gibt es nun keinen Ausweg mehr, sie müssen sich an den Beschluss halten. Sind sie nicht bereit, für die Kosten aufzukommen, handeln sie illegal.

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