Mann lässt sich Blase und Prostata entfernen: Dann wird seine Diagnose in Frage gestellt

In Frankreich muss sich ein Mann aufgrund eines Fehlers des medizinischen Personals einer schweren, aber unnötigen Operationen unterziehen, dessen Resultat ihm das Leben unendlich schwer macht.

Ein Fehler mit schweren Folgen
© Deagreez@Getty Images
Ein Fehler mit schweren Folgen

Nachdem er Blut in seinem Urin feststellt, lässt sich der Mann im Krankenhaus der Stadt Quimper in der Bretagne untersuchen. Die Ärzt:innen sagen ihm, dass er einen Tumor habe und operiert werden müsse. Da er den Ärzt:innen vertraut, stimmt er zu und unterzieht sich mehreren Operationen. Wie sich später herausstellt, sind diese jedoch komplett unnötig.

Chemotherapien und Operationen

Der Mann, der zu dem Zeitpunkt 36 Jahre ist (die Geschichte geht auf das Jahr 2011 zurück), bereut es wahrscheinlich, dass er nicht um eine zweite Diagnose gebeten hat. Denn am 30. Dezember desselben Jahres empfiehlt ihm das Krankenhaus, sich sofort einer Chemotherapie zu unterziehen. Er stimmt dem zu.

Aber das reicht offensichtlich nicht aus und angesichts seines (vermuteten) Tumors wird ihm anschließend empfohlen, sich die Blase sowie die Prostata entfernen zu lassen (ein bestimmtes Lebensmittel fördert übrigens die Entstehung von Prostatakrebs, ein anderes kann das Risiko, daran zu erkranken, dafür enorm senken). Die Operation ist traumatisch und irreversibel, aber angesichts der Dringlichkeit stimmt der Mann zu und lässt die Operation über sich ergehen. Zu seinem Pech wird seine ursprüngliche Diagnose mehrere Monate nach den Operationen in Frage gestellt.

Komplette Fehldiagnose

Wie sich erst später herausstellt, hat der Mann in Wirklichkeit keinen Tumor, er leidet an einem gutartigen Blasen-Pekom, das ziemlich selten ist (es soll nur 5 Fälle geben, über die in der medizinischen Literatur berichtet wird). Die Entfernung seiner Blase und seiner Prostata waren daher völlig unnötig.

Seit 2011 leidet der Mann an den Folgen dieser Operationen: "Er benötigt aufgrund von Harnverlust und der Verwendung von intermittierenden Selbstkathetern Schutzvorrichtungen, da diese Pflege mit der Fehldiagnose zusammenhängt", so das Verwaltungsberufungsgericht in Nantes. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus in Quimper wurde ihm nun Recht gegeben und er erhielt eine Entschädigung in Höhe von 187.963 EUR.

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