Der Corona-Reise-Flickenteppich: Eine Übersicht über die einzelnen Bundesländer

Der Sommer ist da und passend dazu werden endlich die Corona-Regeln etwas gelockert - das bedeutet, dass nun auch das Verreisen wieder möglich ist. Doch wie sehen die Regeln in den verschiedenen Bundesländern eigentlich aus? Ein kurzer Überblick.

Eine Frau mit Sonnenbrille schaut in eine Landkarte
© Nick Seagrave@Unsplash
Eine Frau mit Sonnenbrille schaut in eine Landkarte

Endlich ist der Sommer auch in Deutschland ankommen. Ab dieser Woche herrscht hierzulande fast tropisches Klima. Damit ihr einen kühlen Kopf bewahrt, haben wir euch eine Übersicht über die jeweiligen Regeln der einzelnen Bundesländer zusammengestellt.

Baden-Württemberg

  • Hotels, Pensionen, Gaststätten, Kulturangebote, zoologische Gärten sowie Freizeitparks in allen Regionen sind wieder geöffnet
  • Grundsätzlich gilt für die Nutzung allerdings ein 3-G-Nachweis (Genesen, Geimpft oder Getestet)

Bayern

Inzidenz an fünf Tagen unter 100:

  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Berghütten, Bäder und Freizeitparks dürfen öffnen

Inzidenz unter 50:

  • Besucher müssen sich mindestens alle zwei Tage erneut testen lassen
  • Bleibt die Inzidenz stabil unter 50, entfällt die Testpflicht

Berlin

  • Testpflicht mit Negativnachweis für Innenräume
  • Außengastronomie ohne Testpflicht
  • Theater, Museen, Kinos, Opern- und Konzerthäuser mit Hygienekonzept sowie Testpflicht geöffnet
  • Alkoholische Getränke auf Grünanlagen verboten

Brandenburg

  • Ferienwohnungen und Campingplätze wieder geöffnet
  • Fahrten mit Reisebussen wieder möglich
  • Gastronomie ist innen und außen möglich
  • Alles mit 3-G-Nachweis

Bremen

  • Touristische Übernachtungen sind erlaubt
  • Auch Gastronomie in Innenräumen bis 23.00 Uhr geöffnet
  • Testpflicht nur noch bei Inzidenz über 35
  • Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit

Hamburg

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind wieder geöffnet
  • Vorlage eines Negativtests für Nicht-Geimpfte oder -Genesene nötig
  • Außengastronomie ist erlaubt, drinnen mit negativem Test
  • In offenen Fahrzeugen sind Stadtrundfahrten auch ohne Maske erlaubt

Hessen

Bei einer Inzidenz an fünf Tagen unter 100:

  • Gäste brauchen für die Außengastronomie einen negativen Corona-Test
  • Nicht-Geimpfte oder -Genesene müssen bei Anreise sowie zwei Mal pro Tag einen Negativ-Test vorlegen

Mecklenburg-Vorpommern

  • Ab dem 11. Juni dürfen Tagesgäste wieder anreisen
  • Außenbereich der Gastronomie wieder für alle geöffnet, innen muss ein 3-G-Nachweis vorgelegt werden

Niedersachsen

  • Tourismus ist überall da möglich, wo Inzidenz unter 100 liegt
  • Testpflicht für Innen- und Außengastronomie

Nordrhein-Westfalen

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 und nicht höher als 100 dürfen Hotels für Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne Innengastronomie
  • Gäste müssen alle drei Tage einen aktuellen Negativ-Test vorlegen
  • Ferienwohnungen, Campingplätze und Außengastronomie dürfen mit Test und Platzzuweisung öffnen

Rheinland-Pfalz

  • Hotels und Gastronomie dürfen unter Auflagen öffnen

Inzidenz zwischen 50 und 100:

  • Innenbereiche von Kneipen und Restaurants dürfen öffnen, aber mit Testpflicht oder 3-G-Nachweis
  • Testpflicht bei Außengastronomie entfällt
  • Theater und Kino sind innen und im Freien für 100 Zuschauer geöffnet

Inzidenz unter 50:

  • Theater und Kino sind im Freien für 250 Zuschauer möglich

Saarland

  • Gäste im Innenbereich maximal zu zehnt mit 3-G-Nachweis an einem Tisch erlaubt
  • Hotels, Pensionen, Campingplätze ebenso wie Reisebus- oder Schiffsreisen wieder möglich
  • Touristen müssen Negativ-Test vorlegen, der alle 48 Stunden wiederholt werden muss (außer vollständig Geimpfte oder Genesene)

Sachsen

  • Inzidenz unter 100: Alle touristischen Übernachtungen wieder erlaubt
  • Kontakterfassungen und tagesaktuelle Testungen nötig
  • Inzidenz unter 35: Testpflicht und Kontakterfassung entfallen für Restaurantbesuche und Freibäder
  • Nach einer Woche mit einer Inzidenz unter 35 dürfen Musikclubs und Diskotheken wieder öffnen

Sachsen-Anhalt

  • Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen, Anwesenheitsnachweise sind auszufüllen
  • Bei autarkem Tourismus, wie Campingplätzen und Ferienhäusern, ist nur bei Ankunft einmalig ein Test nötig
  • Besuche der Außengastronomie sind ohne Test erlaubt, drinnen gibt es eine Testpflicht
  • Sperrstunde für Gastronomie entfällt

Schleswig-Holstein

  • Bei Ankunft ist ein höchstens 48 Stunden alter Negativ-Test nötig, alle drei Tage zu erneuern
  • Außengastronomie ist für alle offen, Innen 3-G-Nachweis nötig
  • Schwimm- und Freibäder dürfen wieder öffnen

Thüringen

  • Campingplätze und Ferienwohnungen erst ab stabiler Inzidenz unter 100 buchbar
  • Erst dann werden Hotels und Pensionen wieder geöffnet
  • Alles mit 3-G-Nachweis und Kontaktverfolgung
  • Außengastronomie ab Inzidenz unter 100 möglich, ohne Testpflicht

Wir hoffen, diese Liste hilft dir bei deinen Urlaubs- oder Wochenendplanungen weiter. Solltest du doch lieber zu Hause bleiben wollen, so schaue dir doch unsere Tipps für einen Urlaub im eigenen Garten an. Und denke daran: Selbst bei leichten Erkältungssymptomen solltest du dich auf Corona testen.

Urlaub trotz Corona: Das sind die besten Reiseziele Urlaub trotz Corona: Das sind die besten Reiseziele