Von Bußgeld bis Erzwingungshaft: Das sind die Folgen bei Nicht-Teilnahme am Zensus 2022

Seit heute sind sie unterwegs: Die Erhebungsbeauftragten besuchen aufgrund des anstehenden Zensus (früher Volkszählung) in den kommenden Tagen ca. 10 Millionen deutsche Haushalte. Wer sich weigert, die Fragen zu beantworten, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.

Der Zensus hat begonnen
© wildpixel@Getty Images
Der Zensus hat begonnen

Elf Jahre ist der letzte Zensus in Deutschland her, jetzt ist es wieder so weit. Mit ein wenig Verspätung (eigentlich war die Zählung bereits für letztes Jahr vorgesehen, Covid-19 machte dem Vorhaben jedoch einen Strich durch die Rechnung) werden in Deutschland Gebäude und Wohnungen gezählt und unzählige Einwohner:innen Deutschland u. a. zu ihrem Familienstand oder ihrer beruflichen Situation befragt. Wer sich dem entziehen möchte, muss mit spürbaren Folgen rechnen.

Verweigerung mit drastischen Konsequenzen

Wer für den Zensus zufällig ausgewählt wurde, ist dazu verpflichtet, dem Interviewer oder der Interviewerin wahrheitsgemäß auf die Fragen zu antworten. Das Statistische Bundesamt dazu:

Alle Menschen, die beim Zensus zur Auskunft aufgefordert werden, sind dazu verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen zu machen.

Wer keine Angaben zu seinem Namen, Familienstand oder der Staatsangehörigkeit machen möchte, muss dafür tief in die Tasche greifen: Es drohen Zwangs- oder Bußgelder (allerdings nur im Fall der wiederholten Verweigerung).

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Im Schnitt handelt es sich um ungefähr 300 Euro, die fällig werden. Wer sich laut Bild hartnäckig weigert, "dem droht sogar Erzwingungshaft." Letzteres definiert die Webseite Bußgeldkatalog wie folgt:

Es handelt sich um ein Beugemittel der Behörden. Das bedeutet, dass mit dieser Form der Gefängnisstrafe eine Leistung gewissermaßen “erpresst” werden soll.

Lügen fällt auf

Die Ergebnisse dienen laut dem Statistischen Bundesamt "als verlässliche Planungsgrundlage für Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden."

Wer meint, im Stillen rebellieren zu müssen, indem er oder sie lügt, ist damit richtig schlecht beraten: Laut TAZ werden in dem Fall bis zu 5.000 Euro fällig. Die Fragebögen werden einer sogenannten "mathematischen Plausibilitätskontrolle" unterzogen: Falsche Informationen würden dadurch recht einfach auffallen und es könne zu Rückfragen kommen, die sicherlich recht ungemütlich werden können.

Laut dem Bundesamt muss sich niemand Sorgen um seine persönlichen Angaben machen: Diese werden nicht an andere Behörden weitergegeben, anonym ausgewertet und auch wieder gelöscht.

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