Verstorbener Hartz-IV-Empfänger bekommt makabere Mitteilung vom Jobcenter

Das Jobcenter in Dresden hat sich einen groben Fehler geleistet. Die Angehörigen eines Verstorbenen fühlen sich verspottet und verhöhnt... Denn die Mitarbeiter verschicken einen ziemlich makaberen Brief.

Jobcenter
© picture alliance@Getty Images
Jobcenter

Als ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger aus Dresden im Alter von 63 Jahren verstirbt, bekommen seine Angehörigen einen unglaublichen Brief vom dortigen Jobcenter.

Darin wird dem Toten mitgeteilt wird, dass die Zahlungen für ihn nun eingestellt werden. Der Hartz-IV-Empfänger hatte bis zu seinem Tod Hartz IV bezogen, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hatte arbeiten können.

Jobcenter verfasst Brief an Toten

Der Brief des Jobcenters beginnt mit den Worten "Sie sind am 09.07.2020 verstorben". Im Anschluss daran wird dem Verstorbenen mitgeteilt, dass er deswegen kein Geld mehr erhalten wird. Er könne sich jedoch "über Ansprüche und Rechte" bei seiner Krankenkasse erkundigen.

Doch damit nicht genug: Der Verfasser des Briefs sah es außerdem offensichtlich als seine Pflicht an, ihm mitzuteilen, wie er weitere Zahlung beantragen könne: Demnach müsse er Zahlungen nur "nach Wegfall des Grundes, der zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides geführt hat, erneut beantragen".

thumbnail
Jobcenter schickt Brief an bereits Verstorbenen. picture alliance@Getty Images

Jobcenter Dresden spricht von "beklagenswertem Einzelfall"

Im Falle des Verstorbenen heißt das konkret, dass wenn dieser wieder von den Toten auferstehe, er erneut das Recht habe, Hartz IV zu beantragen. Die Angehörigen können nicht fassen, was hier passiert ist und fühlen sich verhöhnt, wie eine von ihnen erklärt.

Die Agentur für Arbeit Dresden zeigt sich über diesen Vorfall ebenfalls erschüttert: "Das Anschreiben hätte in dieser Form keinesfalls versendet werden dürfen", so Sprecherin Grit Löst.

"Das Jobcenter Dresden möchte den Angehörigen sein Beileid bekunden und sich in aller Form entschuldigen." Weiter handle es sich hierbei um einen "beklagenswerten Einzelfall".

Hartz-IV-Empfänger bettelt und wird vom Jobcenter bestraft Hartz-IV-Empfänger bettelt und wird vom Jobcenter bestraft