Burkini im Hallenbad von Villingen-Schwenningen: Badegäste sind uneins

Nachdem in Nordrhein-Westfalen dieses Jahr bereits ein Ehepaar gegen Muezzin-Rufe geklagt hatte, sorgt jetzt das Tragen eines Burkinis in Villingen-Schwenningen für lebendige Diskussionen. Zwei Badegäste trugen beim Badebesuch den Ganzkörper-Badeanzug, was bei anderen Badegästen und darüber hinaus für Diskussionen sorgt.

Burkini im Hallenbad von Villingen-Schwenningen: Badegäste sind uneins
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Burkini im Hallenbad von Villingen-Schwenningen: Badegäste sind uneins

Anfang März betreten zwei Muslimas mit Burkinis bekleidet das Villinger Hallenbad und ernten dafür Unverständnis und zum Teil auch böse Blicke. Zwei Senioren echauffieren sich: „Ist das überhaupt erlaubt? Voll angezogen sind die ins Wasser gegangen!“

Bekleidung soll nicht ausschlaggebend für die Hygiene sein

Ein anderes Argument, das oft vorgetragen wird, ist, dass es nicht hygienisch sei, voll bekleidet ins Wasser zu gehen. Susanna Kurz von der Pressestelle der Stadt, wozu auch die Bädergesellschaft gehört, stellt klar: Es mache keinen Unterschied, „ob ein Badegast einen Badeanzug in großen Konfektionsgrößen oder einen Burkini trägt.“ Da Burkinis aus dem gleichen Material wie handelsübliche Bademode gefertigt sind, seien sie genau so zum Schwimmen geeignet. Es sei egal, für welche Badebekleidung sich der Badegast entscheide. Was letztendlich für die Hygiene ausschlaggebend ist, sei die Dusche vor dem Sprung ins kühle Nass.

Nicht alle Bäder reagieren derart gelassen

Dass der Burkini jedoch noch lange nicht in der gesellschaftlichen Akzeptanz angekommen ist, zeigt nicht nur die Aufregung darum im Villinger Hallenbad. In Konstanz hatte es ein Fall um ein Verbot des islamischen Schwimmanzugs bereits 2014 in die Medien geschafft. Dort war einer Muslima der Zustritt zum Becken verwehrt geblieben, mit der Begründung, dass Ganzkörperbadeanzüge laut Badeordnung nicht erlaubt seien. Auch 2016 sorgte im bayrischen Neutraubling, einem kleinen Ort bei Regensburg, erneut ein Burkini-Verbot für einen Eklat.

Bundesverwaltungsgericht fällt bemerkenswerten Beschluss

In der Frage darüber, ob muslimische Mädchen aus religiösen Gründen dem Schwimmunterricht fernbleiben dürfen, fällte das Bundesverwaltungsgericht jedoch einen bemerkenswerten Beschluss: Ihnen sei demnach die Teilnahme am Schwimmunterricht in Burkinis durchaus zuzumuten. Daher dürften für deutsche Städte die Chancen eher schlecht stehen, den Burkini generell zu verbieten.

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