Hartz IV: Kein Anspruch auf Auto im Wert von 11.000 Euro

Eine Hartz-IV-Familie aus Wolfsburg wollte ihr Auto im Wert von 11.000 Euro behalten und hat gegen den Bescheid des Jobcenters geklagt. Doch das zuständige Landessozialgericht hat gegen die Familie entschieden.

Hartz IV: Kein Anspruch auf Auto im Wert von 11.000 Euro
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Hartz IV: Kein Anspruch auf Auto im Wert von 11.000 Euro

Der Maximalwert von 7.500 Euro pro Fahrzeug gelte auch dann, wenn eine Familie nur ein Auto besitzt. Die Familie hatte argumentiert, in anderen Fällen könnten sich zwei Autos à 7.500 Euro auf 15.000 Euro summieren – insgesamt also deutlich mehr als 11.000 Euro.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht: Die Mobilität der Menschen solle geschützt werden, nicht ihr Vermögen. Die Familie wird ihr Auto verkaufen und einen Teil des Erlöses für ihren Lebensunterhalt verwenden müssen. Erst dann wird sie Hartz IV beziehen dürfen.

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